Chemiker verliert Titel wegen wissenschaftlicher Fälschung
Manipulierte Experimente führen zur Aberkennung des akademischen Grades
Bonn/Münster (pte036/17.02.2004/15:13) Dem Bonner Chemiker Guido Zadel ist wegen wissenschaftlicher Fälschung der Doktortitel aberkannt worden. Der Forscher hatte vorgegeben, mit Hilfe eines Magnetfeldes die Drehrichtung von Molekülen verändern zu können. Eine Kommission hatte erfolglos versucht die Experimente nachzustellen, berichtet die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn http://www.uni-bonn.de heute, Dienstag. Die Universität begrüßte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster als "deutliches Signal gegen Fälschung in der Wissenschaft".
Der Chemiker hatte Anfang der 90er Jahre in seiner Doktorarbeit behauptet, dass er mit Hilfe eines Magnetfeldes bei einer Synthese die Drehrichtung der entstehenden Moleküle beeinflussen kann. Der Fall hatte deshalb großes Aufsehen erregt, weil die Versuchsreihe ein wichtiges chemisches Problem zu lösen schien. Linksdrehende Moleküle entfalten nämlich im Körper häufig ganz andere Wirkungen als ihre rechtsdrehenden Pendants. "Da beide Formen spiegelbildlich zueinander aufgebaut sind, vergleichbar mit einem rechten und linken Handschuh, sich ansonsten aber nicht unterscheiden, sind sie nur schwer voneinander zu trennen", berichtet Karl-Werner Glombitza vom Institut für Pharmazeutische Biologie der Universität Bonn. Ein Beispiel bildet das Schlafmittel Contergan, das in den sechziger Jahren traurige Berühmtheit erlangte, weil die rechtsdrehende Variante des Wirkstoffs ein effektives und nebenwirkungsarmes Schmerzmittel ist, die linksdrehende Form aber schwerste Missbildungen bei Embryonen erzeugt.
Die von der Universität Bonn eingesetzte Kommission, die mehrmals versuchte, die Experimente nachzustellen, kam zum Schluss, dass die Resultate durch geschickt getarnte Manipulation zustande gekommen sind. Die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät beschloss daraufhin dem Chemiker seinen akademischen Titel abzuerkennen. Der Forscher klagte erfolglos gegen diesen Beschluss vor dem Verwaltungsgericht Köln. Zadel erhob nochmals Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Das Gericht kam zur Erkenntnis, die Berufung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Damit wurde das Ersturteil rechtskräftig.
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