Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Aurenia SE: adhoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR i.V.m § 4 Abs. 1 WpAV
Berlin (pta049/30.01.2023/20:50 UTC+1)
Die AURENIA SE (ISIN DE000A3H3L36, WKN A3H3L3, www.aurenia.com) gibt bekannt, dass der Vertragspartner seinen Zahlungspflichten aus dem Aktienkaufvertrag der Anteile der Echo-Chain AG nicht nachkommt. Die Aktien der Echo-Chain AG verbleiben folglich im Portfolio der Beteiligungsgesellschaft.
Die AURENIA SE hat dem Käufer, eine kanadische Investmentfirma, ausreichend großzügige Fristen eingeräumt, die vereinbarte Summe zu zahlen. Der Vertragsgegenstand, 100% der Aktien der Echo-Chain AG, verblieben zu jeder Zeit im Eigentum und Besitz der AURENIA SE.
Aufgrund der Nachteile durch den Zahlungsverzug und nun der Nichterfüllung der vereinbarten Zahlung hat sich die Gesellschaft mit dem Vertragspartner auf Zahlung einer Entschädigung in Raten geeinigt. Auch wenn dieser Umstand starken Einfluss auf den Jahresabschluss der AURENIA SE hat, ist die Liquidität des Unternehmens nicht gefährdet.
Der Geschäftsführende Direktor hat in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat und mit Hinblick auf den wieder anziehenden Markt für Kryptowährungen entschieden, die Anteile zunächst im Portfolio der AURENIA SE zu belassen. Es wird zunächst nicht weiter nach einem alternativen Aufkäufer gesucht.
(Ende)
Aussender: |
Aurenia SE Berliner Str. 137 13467 Berlin Deutschland |
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Ansprechpartner: | Lars Braun | |
Tel.: | +49302869410 | |
E-Mail: | ir@aurenia.com | |
Website: | www.aurenia.com | |
ISIN(s): | DE000A3H3L36 (Aktie) | |
Börse(n): | Freiverkehr in Düsseldorf |