pts20240124019 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Energiekrisenbeitragsgesetz wird verlängert

Erlösabschöpfung bis Ende 2024 geplant


Eingriffe bei den Erlösen der Erzeuger haben keine Auswirkung auf den Endkundenpreis (Bild: IGW)
Eingriffe bei den Erlösen der Erzeuger haben keine Auswirkung auf den Endkundenpreis (Bild: IGW)

St. Pölten (pts019/24.01.2024/14:45)

Heute wurde eine Verlängerung der Abschöpfung der erneuerbaren Stromerzeuger für das Jahr 2024 angekündigt. "Positiv ist, dass die Anrechenbarkeit der Investitionen erweitert werden soll. Dennoch bleibt die Tatsache, dass in keinem Nachbarland die Erlöse der Stromerzeuger abgeschöpft werden, während Österreich dies nun noch ein Jahr verlängern will", bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, und Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft, ergänzt: "Anhaltende direkte Eingriffe in Märkte erhöhen jedenfalls nicht das Vertrauen in den künftig so wichtigen Wachtumsmarkt Windenergie. Denn nur der Ausbau der Ereuerbaren wird mttelfristig den Strompreis stabilisieren."

Heute hat die Regierung eine neuerliche Erlösabschöpfung der erneuerbaren Stromerzeuger abgekündigt. Das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom soll verlängert werden und bis Ende 2024 gelten. "Positiv ist, dass der Spielraum für die anrechenbaren Investitionen größer werden soll", bemerkt Moidl, zeigt aber auf: "Während die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für dieses Gesetz bereits Mitte 2023 ausgelaufen ist und kaum ein anderer europäischer Staat mittlerweile eine Abschöpfung der Erlöse der Stromerzeuger durchführt, wird nun in Österreich eine Verlängerung bis Ende des Jahres 2024 kommen. Damit bewegen wir uns leider von harmonisierten Strommärkten in Europa ein Stück weg und erschweren die Produktionsbedingungen für Elektritzität in Österreich im Vergleich zu unseren Nachbarländern."

Abschöpfung senkt den Endkundenstrompreis gar nicht

Die Abschöpfung setzt bei den Erzeugern von erneuerbarer Energie an. Diese liefern ihren Strom zum größten Teil nicht an Endkunden, sondern verkaufen ihn an der Strombörse an Stromhändler oder an Stromversorger. Ein Eingriff bei den Erlösen der Stromerzeuger hat somit gar keine Auswirkung auf den Endkundenpreis. "Den erneuerbaren Erzeugern den Umsatz zu beschneiden, um die Stromhändler dazu zu bringen, die Verkaufspreise zu reduzieren, ist so, wie wenn man bei zuwenig Milch am Markt den wenigen Milchbauern den Milchpreis weiter deckelt, in der Hoffnung die Milch wird davon im Supermakt billiger", so Herzog.

Abschöpfung erhöht Risiko bei der Umsetzung von Erneuerbaren

In den nächsten Jahren braucht die Branche für die Energiewende sehr hohe Investitionssummen. Werden diese den Firmen entzogen, fehlt das Eigenkapital, um die vielen kommenden Erneuerbaren-Projekte auch umsetzen zu können. "Anhaltende direkte Eingriffe in Märkte erhöhen jedenfalls nicht das Vertrauen in den künftig so wichtigen Wachtumsmarkt Windenergie. Denn nur der Ausbau der Ereuerbaren wird mttelfristig den Strompreis stabilisieren", so Herzog: "Wenn das Vertrauen in einen gesunden Markt verloren geht, wird es schwer werden, die Investitionen zum nötigen großen Wachstum der Energiewende anzureizen."

(Ende)
Aussender: IG Windkraft
Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee
Tel.: +43 660 20 50 755
E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at
Website: www.igwindkraft.at
|