pts20220430001 Politik/Recht, Medien/Kommunikation

Bundespräsidenten-Wahlgesetz weist fundamentale Mängel auf

Hubert Thurnhofer kritisiert die gesetzlichen Hürden für unabhängige Kandidaten


Wien (pts001/30.04.2022/08:10)

Das Politmagazin News hat einen umfangreichen Artikel über die Bundespräsidentenwahl 2022 publiziert. Darin werden Fragen über den Zeitpunkt und die Modalitäten der Wahl beantwortet. Ergänzend gibt es einen historischen Überblick über alle Bundespräsidenten der Zweiten Republik. Neben Spekulationen über mögliche Kandidaten der Parlamentsparteien werden erstmals auch die Namen aus der Zivilgesellschaft genannt, die bislang im Rennen sind. Dabei steht unser Kandidat 2022 an erster Stelle: Hubert Thurnhofer.

Über die Voraussetzungen, um zur Wahl überhaupt antreten zu können, schreibt News: "Um als Kandidat:in auf dem Wahlzettel zu stehen, muss zunächst ein Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde eingebracht werden (zwischen dem Stichtag und dem 37. Tag vor dem Wahltag). Außerdem muss gleichzeitig eine Bestätigung der Heimatgemeinde des/der Kandidat:in sowie der Heimatgemeinde der/des Stellvertreters/Stellvertreterin mitgereicht werden, dass diese wahlberechtigt sind. Die Einreichung dieser Kandidatur kostet 3.600 Euro. Um den Wahlvorschlag rechtsgültig zu machen, werden mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen benötigt."

Unser Kandidat 2022, Hubert Thurnhofer, hat selbstverständlich das Bundespräsidentenwahlgesetz (BPraesWG) eingehend studiert und auf seiner Webseite akribisch dokumentiert, welche Hürden die etablierten Parlamentsparteien in das Gesetz eingebaut haben, um unabhängige Kandidaten an einer Teilnahme zu hindern.

Das BPraesWG lässt es völlig offen, wie viele Tage, Wochen oder Monate die KandidatInnen Zeit haben, um Unterstützungserklärungen zu sammeln. Das Gesetzt überlässt es der Willkür der Regierung und Parlamentsparteien, wann der Wahltermin bekannt gegeben wird und wie lange danach die KandidatInnen Zeit haben, ihre Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Dazu kommt, dass

1. alle Unterstützer persönlich auf das Gemeindeamt (in Wien: Magistrat) gehen müssen, um dort ihre Unterschrift zu leisten (elektronische Zeichnung ist laut BPraesWG nicht vorgesehen),

2. die Unterstützungserklärung postalisch an den jeweiligen Wahlwerber senden müssen und

3. dieser sie fristgerecht bei der Wahlbehörde abliefern muss.

Die Sammlung von Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Gruppen bei der Gemeindratswahl Graz läuft einfacher - nur als Beispiel, dass es auch anders gehen könnte.

Nach dem Briefwahldesaster bei der letzten Bundespräsidentenwahl wurde der § 5a in das BPraesWG aufgenommen, der in 15 (!) Absätzen erklärt, wie "Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben" haben, obwohl die Briefwahl schon in § 10 Abs. 4 bis 6 geregelt ist. Weitere Details für Wahlkartenwähler wurden in §10 a geregelt.

"Dies ist ein Beispiel für den krankhaft wuchernden Bürokratismus unserer Gesetzgebung, die dem Wähler bis ins letzte Detail vorgibt, wie er seine Stimme abzugeben hat. Nur die Farben der Unterhosen, die Österreicher und Österreicherinnen in der Wahlkabine tragen, sind noch frei und müssen von der Wahlbehörde nicht kontrolliert werden. Die fundamentale, demokratische Grundsatzfrage, wie lange die KandidatInnen Zeit zum Sammeln ihrer Unterstützungserklärungen haben müssen, wird dagegen nicht einmal gestellt, kann folglich vom BPraesWG auch nicht beantwortet werden", kommentiert der Moralphilosoph Hubert Thurnhofer und ergänzt: "Nur Feinde der offenen Gesellschaft im Sinne von Karl Popper, können solche Gesetze erlassen. Jede Unterstützungserklärung, jede Stimme für parteifreie Kandidaten, ist ein Beitrag zur Wiederherstellung der offenen Gesellschaft. Nur in einer offenen Gesellschaft kann sich wahre Demokratie entfalten."

Details inklusive Gesetzestexte siehe: https://www.ethos.at/transparenz



(Ende)
Aussender: Unser Kandidat 2022
Ansprechpartner: Konstantin Chatziathanassiou
Tel.: +43 664 3203 436
E-Mail: office@ethos.at
Website: UnserKandidat2022.at
|