pte20241204024 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

DECT-Anwendungen bis 2035 weiter nutzbar

Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für breite Anwendbarkeit in der Audio- und Medienindustrie


5G-Mast: Bundesnetzagentur verlängert DECT-Allgemeinzuteilung bis 2035 (Bild: ADMC, pixabay.com)
5G-Mast: Bundesnetzagentur verlängert DECT-Allgemeinzuteilung bis 2035 (Bild: ADMC, pixabay.com)

Bonn (pte024/04.12.2024/13:55)

Die Bundesnetzagentur hat die Allgemeinzuteilung für den Funkstandard "Digital Enhanced Cordless Telecommunications" (DECT) bis Ende 2035 verlängert. Gleichzeitig werden mit der Verlängerung Vorgaben zur europäischen 5G-Harmonisierung umgesetzt, gibt die unter anderem für die Digitalisierung zuständige Behörde heute, Mittwoch, bekannt.

Für innovative 5G-Anwendungen

"Diese Entscheidung betont die Bedeutung von DECT für die Förderung der Digitalisierung, insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0, Versorgungs- und öffentliche Dienstleistungen sowie der Audio- und Medienindustrie", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Als Teil der 5G-Technologiefamilie spielt DECT eine zentrale Rolle bei der Unterstützung innovativer Anwendungen. Die DECT-Technologie wird weitverbreitet genutzt und hat sich als wichtiger Baustein für viele fortschrittliche Kommunikationsanwendungen etabliert, heißt es.

(Ende)
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