pts20221002001 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

EAG-Anreizsystem endlich fertig

Mehr als 1.000 Tage ohne Windkraftverträge beendet


Windkraft-Durststrecke ist endlich beendet (Bild: AdobeStock/lassedesignen)
Windkraft-Durststrecke ist endlich beendet (Bild: AdobeStock/lassedesignen)

St. Pölten (pts001/02.10.2022/09:30)

Heute wurde die Einigung der Regierung über die letzte entscheidende Verordnung auf Basis des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) kommuniziert. Erst damit kann das Marktprämiensystem des EAG wirksam werden. Nach dem Inkrafttreten können nach mehr als 1.000 Tagen endlich Verträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. "Damit eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis 2030 gelingen kann, liegt es nunmehr an den Bundesländern, rasch neue Flächen auszuweisen, weiteres Personal in den Genehmigungsbehörden anzustellen und die Genehmigungsverfahren zu optimieren", fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Heute wurde die Einigung der Regierung über die EAG-Marktprämienverordnung kommuniziert. "Es ist gut, dass die Klimaschutzministerin und die Bundesregierung damit die Rahmenbedingungen auf Bundesebene bereitgestellt haben. Nun liegt die Verantwortung für die reale Umsetzung bei den Bundesländern", so Stefan Moidl. Damit können nach einer mehr als 1.000 Tage dauernden Durststrecke endlich wieder Förderverträge für neue Windkraftanlagen vergeben werden. Seit Anfang 2020 befinden sich allein auf Grund des Ökostromregimes fertig genehmigte Windkraftprojekte im Ausmaß von 140 MW auf einer Warteliste. Dieses bedeutet in Zeiten hoher Strompreise keine Förderung, sondern vor allem eine Absicherung der Erzeuger, weil die Strompreise ohnehin weit über den Erzeugungskosten für Windkraft liegen. Erst für den Fall des Absinkens der Strompreise wird eine Marktprämie ausbezahlt, wobei jedoch durch höhere Strompreise erzielte Einkünfte in diesem Fall Großteils in Abzug zu bringen sind.

Bereits im Juli vergangenen Jahres wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Parlament beschlossen. Nachdem die EU-Kommission Änderungen gefordert hatte, wurde das Gesetz Anfang des Jahres geringfügig geändert. Seitdem wartet die Branche auf die ausstehenden Verordnungen. Nun können endlich Windräder mit einer Leistung von 200 MW einen Vertrag auf Antrag erhalten. Noch heuer werden darüber hinaus Windräder die Möglichkeit haben bei einer Ausschreibung im Umfang von 190 MW ihre Gebote abzugeben. "Es freut mich, dass das EAG nun vollumfänglich seine Wirkung entfalten kann und der Ausbau der Windkraft damit wieder an Fahrt aufnehmen wird", erklärt Moidl.

Bundesländer am Zug

Nun liegt der Ball bei den Bundesländern. Diese müssen die erforderlichen Flächen ausweisen, damit der Windkraftausbau Wirklichkeit wird", fordert Moidl: "Derzeit reichen die ausgewiesenen Flächen bei weitem nicht aus, um das Ziel einer Stromversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien zu erreichen."

Mit Ausnahme des Burgenlands haben die Bundesländer überhaupt noch nicht angemessen auf Klimakrise, Gaspreisexplosion und Strompreiskrise reagiert. Es fehlen ausreichend Eignungszonen sowie Beamte und Sachverständige in den Behörden. Die Genehmigungsverfahren müssen optimiert werden. "Nun liegt das Gelingen der Energiewende ausschließlich in der Hand der Bundesländer", so Moidl und fordert diese zum umgehenden Handeln auf.

(Ende)
Aussender: IG Windkraft
Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee
Tel.: +43 660 20 50 755
E-Mail: m.fliegenschnee@igwindkraft.at
Website: www.igwindkraft.at
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