pte20250320021 in Business

Fernwärme-Anbieter flunkern bei den Preisen

Bundeskartellamt sieht seinen Verdacht auf viele rechtswidrige Anpassungsklauseln erhärtet


Kraftwerk: Deutsche Fernwärme-Anbieter flunkern bei Preisen (Foto: pixabay.com, Hannovermakler)
Kraftwerk: Deutsche Fernwärme-Anbieter flunkern bei Preisen (Foto: pixabay.com, Hannovermakler)

Bonn (pte021/20.03.2025/12:30)

Das Bundeskartellamt sieht bei deutschen Stadtwerken und Fernwärmeversorgern den Verdacht auf unzulässige Preissteigerungen zwischen 2021 und 2023 erhärtet. Bereits Ende 2021 hat die Bonner Behörde ein Verfahren gegen sieben Unternehmen eröffnet. Geprüft wird die konkrete Anwendung von Preisanpassungsklauseln bei neun Fernwärmenetzen.

Viele Kunden gefangen

Bei bisher vier Netzen sind die Kartellhüter der Auffassung, dass sich der Anfangsverdacht in Bezug auf rechtswidrige Preisanpassungsklauseln zu Ungunsten der Verbraucher erhärtet hat. Hinsichtlich dieser - aber auch der übrigen fünf Netze - werde das Verfahren fortgeführt.

"Die Verbraucher können den Anbieter nicht wechseln. Deshalb unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot", sagt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt. Klauseln sollten die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch die Versorger sowie die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen abbilden.

Keine Kostendämpfung

Die Überprüfung habe gezeigt, dass das Marktelement zum Verbrauchernachteil zu niedrig gewichtet sei. Zudem bildete das in den Preisanpassungsklauseln verwendete Kostenelement in den jeweils untersuchten Zeiträumen jedenfalls bei drei dieser vier Netze die Entwicklung der tatsächlichen Kosten des Versorgers bei der Wärmeerzeugung nicht korrekt ab.

"So wurden teilweise kostendämpfende Komponenten nicht berücksichtigt. Nach den vorläufigen Berechnungen des Bundeskartellamtes haben die untersuchten Preisanpassungsklauseln insgesamt dazu geführt, dass Preissteigerungen im jeweiligen Untersuchungszeitraum höher ausgefallen sind als gesetzlich zulässig gewesen wäre", heißt es.

(Ende)
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