Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat setzen ein starkes Zeichen
Kommissionen sehen ebenfalls massiven Verbesserungsbedarf bei der KVV-Revision
Dossier zur KVV/KLV-Revision (Grafik: Interpharma) |
Basel (pts022/27.01.2023/17:15)
Die vom Bundesrat vorgeschlagene KVV/KLV-Revision ist aus Sicht von Interpharma untauglich und muss grundlegend überarbeitet werden. Mit dieser Meinung steht Interpharma nicht allein: Nach der Gesundheitskommission des Nationalrats hat nun auch die entsprechende Kommission des Ständerates massiven Verbesserungsbedarf festgestellt. Jetzt ist der Bundesrat gefordert: Aus Sicht von Interpharma muss er zwingend alle Bedenken aufnehmen und mit den betroffenen Akteuren grundlegend diskutieren. Interpharma bietet dazu Hand, im Interesse der Patientinnen und Patienten und des Forschungsplatzes Schweiz gangbare Lösungen zu finden. Damit die Vorlage noch eine Chance hat, braucht es nun vertiefte Diskussionen in Form von thematisch erweiterten runden Tischen.
Die Vorschläge des Bundesrats bei der Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verschärfen die bestehenden Probleme beim Patientenzugang, statt sie zu lösen. Zudem werden die Lancierung neuer, innovativer Medikamente und die Versorgungssicherheit akut gefährdet und die Rechtstaatlichkeit verletzt. Die Unzufriedenheit mit der vorgeschlagenen Revision ist gross: 21 unterzeichnende Organisationen weisen die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision zurück und bieten gleichzeitig Hand für die gemeinsame Ausarbeitung einer neuen Vorlage. Gefordert ist ein Ansatz, der die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigt und den Zugang zu innovativen Therapien nachhaltig verbessern kann.
Zuständige Kommissionen sehen massiven Verbesserungsbedarf
Bereits am 13. Januar hat die zuständige Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) grundlegenden Anpassungsbedarf an der Vorlage festgestellt und eine Sistierung gefordert. Heute hat auch die ständerätliche Schwesterkommission (SGK-S) klargemacht, dass sie wesentlichen Korrekturbedarf in vielen Punkten sieht. Nun ist der Bundesrat gefordert. Interpharma ist der Ansicht, dass die gesamte Vorlage von Grund auf überarbeitet werden muss. Denn die Vorlage ist nicht nur mit Blick auf die Einzelfallvergütung höchst problematisch: Sie widerspricht auch den erfolgten Beschlüssen des Parlaments und setzt einseitig auf das Billigstprinzip, obwohl das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine ausgewogene Berücksichtigung von Versorgung, Qualität und Kosten vorsieht.
Interpharma fordert runde Tische und Regulierungsfolgenabschätzung
Interpharma bietet Hand, im Interesse der Patientinnen und Patienten und des Forschungsplatzes Schweiz gangbare Lösungen zu finden. Damit die Vorlage verbessert werden kann, müssen die relevanten Akteure vonseiten Industrie, Patienten und Gesundheitswesen einbezogen werden. Daher braucht es vertiefte Diskussionen in Form von runden Tischen. Ein solcher wurde bereits in Bezug auf die Ausnahmevergütung in medizinisch begründeten Einzelfällen (Art. 71a-d KVV) in Aussicht gestellt. Doch das genügt nicht. Angesichts des massiven Verbesserungsbedarfs in der Revision sieht Interpharma die Notwendigkeit weiterer runder Tische, konkret zur Berücksichtigung des geistigen Eigentums sowie zur KVG-widrigen Einführung des Billigstprinzips. Weiter muss - übereinstimmend mit der Forderung der parlamentarischen Gesundheitskommissionen - für die Revision von KVV und KLV zwingend eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt werden, da die Vorschläge weitreichende Auswirkungen haben werden.
Patientenzugang muss nachhaltig gesichert und modernisiert werden
Interpharma will verhindern, dass die politischen Diskussionen im Rahmen der Kostendämpfung sowie der KVV/KLV-Revision die Versorgung mit innovativen Medikamenten gefährden. Die forschende Pharmaindustrie brachte und bringt sich entsprechend konstruktiv in die verschiedenen Diskussionen ein und bestätigte ihre Bereitschaft, die aktuellen Kostendämpfungsmassnahmen im Medikamentenbereich von jährlich wiederkehrend rund 1,2 Mrd. Franken weiterhin zu unterstützen. Denn unser Ziel ist klar: Patientinnen und Patienten sollen ab dem Tag der Marktzulassung den Zugang zu medizinischen Durchbrüchen erhalten. Eine gangbare Lösung hat Interpharma mit dem Konzept des Rückvergüteten Innovationszugangs bereits im vergangenen Mai vorgeschlagen.
René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma, erklärt: "Mit der Empfehlung, die Revision der KVV grundlegend anzupassen, setzen die Gesundheitskommissionen des Parlaments ein starkes Zeichen im Interesse der Patientinnen und Patienten. Nun braucht es vertiefte Diskussionen mit allen Beteiligten. Wir als Industrie bieten Hand zu Lösungen und wir erwarten vom Bundesrat, dass er dies nun auch bezüglich aller problematischen Aspekte tut."
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