Korrekte Einholung einer Newsletter-Zustimmung
Es gilt, mehrere Punkte zu beachten, will man Beschwerden vermeiden
Richtige Newsletter-Zustimmung (Foto: Tumisu/Pixabay.com) |
Wien (pts001/10.07.2021/16:10) Eine korrekte Newsletter-Zustimmung zu erhalten, ist nicht ganz so trivial, wie das auf den ersten Blick scheint. Die Experten von dialog-Mail haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt, damit Beschwerden und Strafen vermieden werden können.
Im Zweifelsfall muss der Versender eine eindeutige Zustimmung nachweisen können. Doch in der Praxis gibt es eine ganze Reihe von Fragen:
* Darf ich jemandem ein Mail schicken, um eine Zustimmung einzuholen?
* Gilt die Zustimmungs-Pflicht auch im B2B-Bereich?
* Genügt eine mündliche Zustimmung?
* Ist das double Opt-in Pflicht?
* Ist das Überreichen einer Visitenkarte eine gültige Zustimmung?
* Kann die Zustimmung jederzeit widerrufen werden?
* Was ist aus Datenschutz-Sicht zu berücksichtigen?
* Bei wem liegt die Nachweispflicht?
Die E-Mail-Marketing-Experten von dialog-Mail haben die wichtigsten Aspekte rund um die korrekte Newsletter-Zustimmung kompakt zusammengestellt und erklären die häufigsten Fehler, die in der Praxis gemacht werden.
Zum Blog-Artikel: https://www.dialog-mail.com/p/Q54b0
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