Leistungen der Grundversicherung
Diese Leistungen stehen Ihnen auch ohne Zusatzversicherung in der Schweiz zu
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Welche Gesundheitsleistungen stehen jedem Mensch in der Schweiz zu? (Foto: Unsplash) |
Bern (ptp008/18.03.2025/07:45)
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Doch viele Versicherte wissen nicht genau, welche Leistungen bereits durch die Grundversicherung gedeckt sind – und das ganz ohne Zusatzversicherung. Wer seine Krankenkasse wechseln oder seine aktuelle Krankenkasse kündigen möchte, sollte sich bewusst sein, welche Leistungen ihm durch die gesetzliche Grundversicherung zustehen. Wir geben einen umfassenden Überblick.
Die Grundversicherung: Eine solide Basis für Ihre Gesundheit
Die Grundversicherung, auch als obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bekannt, sichert den Zugang zu medizinischer Versorgung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle Krankenkassen in der Schweiz bieten dieselben gesetzlich definierten Leistungen an, unabhängig von der Höhe der Prämien. So sind Versicherte in jedem Fall gegen unerwartete Gesundheitskosten geschützt.
Welche Leistungen sind in der Grundversicherung enthalten?
Die Grundversicherung deckt eine Vielzahl von Gesundheitsleistungen ab, darunter:
Behandlungen durch Ärzte und Fachärzte
Konsultationen bei Allgemeinmedizinern und Spezialisten sind inbegriffen, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
Falls eine stationäre Behandlung notwendig wird, übernimmt die Grundversicherung die Kosten in einem Listenspital im Wohnkanton.
Medikamente und Therapien
Ärztlich verschriebene, kassenpflichtige Medikamente sowie physiotherapeutische Behandlungen werden übernommen.
Notfallversorgung und Transport
Notfälle im Inland sind abgedeckt, ebenso ein Teil der Transportkosten zu medizinischen Einrichtungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
Regelmässige Gesundheitschecks, Mammografie-Screenings für Risikopatientinnen sowie empfohlene Impfungen gehören zu den präventiven Massnahmen.
Mutterschaftsleistungen
Schwangerschaftskontrollen, Geburtsvorbereitungskurse und die Geburt selbst werden vollständig von der Grundversicherung getragen.
Psychotherapie und psychiatrische Behandlungen
Unter bestimmten Voraussetzungen deckt die Grundversicherung auch psychotherapeutische Behandlungen, sofern sie von einem zugelassenen Psychotherapeuten durchgeführt werden.
Grundversicherung und Selbstbeteiligung: Was zahlt der Versicherte selbst?
Die Kostenbeteiligung in der Grundversicherung der Krankenkasse erfolgt über die sogenannte Franchise sowie den Selbstbehalt. Versicherte wählen eine Jahresfranchise zwischen 300 und 2'500 CHF. Nach Erreichen der Franchise übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der weiteren Kosten, während der Versicherte einen Selbstbehalt von 10 Prozent trägt, bis zu einer maximalen Belastung von 700 CHF pro Jahr.
Krankenkassen kündigen und wechseln: Worauf Sie achten sollten
Da alle Krankenkassen dieselben Leistungen in der Grundversicherung anbieten, kann es helfen die, Krankenkasse zu wechseln, um Prämien zu sparen. Wer seine Krankenkasse kündigen möchte, muss die Kündigungsfrist einhalten: Die Rubrik «Kündigung Krankenkasse Vorlage» auf Krankenkasse-wechseln-Schweiz kann dabei helfen, den Wechsel unkompliziert und fristgerecht durchzuführen.
Ein Wechsel ist jeweils zum Jahresende möglich, sofern die Kündigung bis zum 30. November bei der bisherigen Krankenkasse eingegangen ist. Bei Wahl einer Franchise von 300 CHF besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf den 1. Juli zu wechseln, wenn die Prämien erhöht wurden.
Eine starke Absicherung ohne Zusatzversicherung
Die Grundversicherung in der Schweiz bietet bereits eine umfassende medizinische Versorgung. Ein Wechsel der Krankenkasse kann helfen, Kosten zu sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. Mit einer rechtzeitigen Kündigung und einer neuen Wahl profitieren Versicherte weiterhin von allen wichtigen Leistungen – und das zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
(Ende)Aussender: | Krankenkasse-wechseln-Schweiz |
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