pts19980407002 Unternehmen/Wirtschaft, Technologie/Digitalisierung

Rechtsanwälte zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet

Datakom Austria startet österreichweite Marktoffensive mit Softwarehäusern


Wien (pts002/07.04.1998/07:00) Nach einer Richtlinie der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (Zl 12/6.1.97/201) sind Rechtsanwälte ab 31. Jänner 1999 verpflichtet, den sogenannten Elekronischen Rechtsverkehr (ERV) zur Übermittlung von Mahnklagen, Exekutionen und sonstigen Schriftsätzen an die Gerichte zu nutzen. Außerdem sind bis dahin Maßnahmen zu treffen, daß in jeder Kanzlei Grundbuch und Firmenbuch online abrufbar sind.

Da in manchen Bundesländern erst rund zehn Prozent der Rechtsanwälte ERV-Teilnehmer sind - in den meisten sind es zwischen 15 % und 35 % - startet die Datakom Austria AG als Transmitter dieser elektronischen Dienste eine österreichweite Marktoffensive gemeinsam mit interessierten Softwarehäusern und Computerspezialisten. Im Mai und Juni wird dazu eine eigene Roadshow mit Vertriebspartnern in den Landeshauptstädten veranstaltet.

Das Unternehmen bietet seinen Software-Vertriebspartnern spezielle Tools für die Abwicklung der Kommunikation zum Host, um deren Programmieraufwand zu verringern bzw. zu vereinfachen. Außerdem bietet die Datakom künftig eine definierte Datenschnittstelle zu den Datenbanken; somit müssen sich Softwarehäuser nicht mehr um Änderungen in der Benutzerschnittstelle der einzelnen Datenbanken kümmern.

Auf Wunsch erfolgt der Softwarevertrieb auch auf Useware-Basis, das heißt: der Hersteller/Partner verschenkt sein Programm (z.B. als Gratisdownload im Web), seine Kunden zahlen pro Datenbankabfrage bzw. ERV-Schriftsatz. Die Abrechnung erfolgt dann über die Datakom-Rechnung - die Differenz wird dem Hersteller/Partner von Datakom monatlich überwiesen.

Mit dem ERV und der Anbindung der Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken von Datakom erhalten Rechtsanwälte auch Zugang zu den höchstgerichtlichen Entscheidungen im Rahmen des Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes und zur Datenbank "Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens". Hier eröffnen sich für EDV-Dienstleister zusätzliche Möglichkeiten, ihre Kompetenz einzubringen und zu vermarkten, denn Grundbuch und Firmenbuch sind öffentlich zugänglich, der ERV zumindest für Zielgruppen wie z.B. Gemeinden und Banken.

Bedarf für neue Programme besteht in jedem Fall: So ist der ERV überhaupt nur mit speziell dafür entworfener Software zu nutzen; Grundbuch/Firmenbuch können zwar theoretisch auch mit der von der Datakom mitgelieferten Standardsoftware abgefragt werden, aber die Erfahrung zeigt, daß praktisch alle Benutzer aus Komfort- und Kostengründen auch hier gerne auf Zusatzsoftware (wie sie derzeit von den Firmen Firmen went und imd angeboten wird) zurückgreifen.

Weitere Informationen: http://www.datakom.at Gustav Soucek, Datakom Austria AG, Wiedner Hauptstraße 73, 1040 Wien, Telefon: 01/501 45-356, Fax: 01/501 45-319, E-Mail: gustav.soucek@datakom.at

ERV: Mag. Oskar Welzl, Datakom, Tel. 50145-378, oskar.welzl@datakom.at
Rechts- und Wirtschaftsdatenbanken: Doris Gindl, Tel. 50145-352, doris.gindl@datakom.at

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Aussender: Telekom Austria
Ansprechpartner: Gustav Soucek, email: gustav.soucek@datakom.at, Tel. 01/
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