Datakom Austria treibt E-Government voran
weiterer Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs
Wien (pts026/10.11.2000/13:30) Wien - (10.11.00/9:00) Ab sofort ist die elektronische Zustellung von gerichtlichen Dokumenten auch an Empfänger außerhalb der Justizbehörde möglich. Die österreichische Justiz und DATAKOM AUSTRIA setzen damit den Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) konsequent fort.
Seit 1. Oktober 2000 werden über den Rückverkehr des ERV auch die Ladungen der österreichischen Gerichte in Zivil- und Strafprozessen an alle Teilnehmer - vorwiegend Rechtsanwälte - elektronisch zugestellt. Durch die strukturierte Übertragung können die Daten direkt in den EDV-Kalender übernommen und so Terminkollisionen vermieden werden. Schon jetzt profitieren Unternehmen und Bürger an der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten durch Zeitersparnis, Effizienzsteigerung und Kostensenkung.
Großes Einsparungspotential
Erstmalig ist es also möglich, Dokumente eines Gerichts an außerhalb der Justizbehörden stehende Empfänger elektronisch zu verschicken. So kann der oft mehrere Tage dauernde, herkömmliche Postweg umgangen werden. Das hat äußerst positive Auswirkungen auf die Verfahrensdauer bei Gericht, die damit um bis zu zehn Tage verkürzt wird.
Zusätzlich werden auch Personalkapazitäten gespart: Bei Gericht eingebrachte Schriftstücke müssen von den Mitarbeitern der Einlaufstelle nicht mehr einzeln den jeweiligen Geschäftsabteilungen zugeordnet werden. Denn jeder ERV-Benutzer wird ohnehin sofort über die Aktenzahl und die damit jeweilige zuständige Geschäftsabteilung vom Gericht informiert. Übermittelt wird diese Information im elektronischen Rückverkehr.
Erfolgreiche Implementierung in der Ausbauphase
Seit Juni 2000 ist der sogenannte 'Rückverkehr' für alle ERV-Teilnehmer verpflichtend. Gerichtliche Schriftstücke, wie Zahlungsbefehle, Exekutionsbewilligungen und nun auch Ladungen werden elektronisch entgegengenommen. Zur Schaffung der technischen Infrastruktur wurde ein Übergangszeitraum bis 31. Dezember vereinbart. Doch schon in den vergangenen fünf Monaten konnte in erfolgreicher Zusammenarbeit zwischen DATAKOM, Software-Firmen und dem Justizministerium die notwendigen Adaptierungen bereits implementiert, getestet und an alle Kunden verteilt werden.
Durch den Elektronischen Rechtsverkehr erspart sich das Justizministerium bereits in diesem Jahr Kosten in der Höhe von 40 Mio. Schilling.
Dr. Martin Schneider, Leiter der Präsidialabteilung 5 des Justizministeriums: "Neben einem wichtigen Modernisierungsschub in Richtung e-justice sind gerade in diesem Bereich - besonders in Zeiten der Budgetkonsolidierung - Kosteneinsparungen zu erzielen."
Sicherheit der Übertragung
Um eine Eingabe von Schriftsätzen ohne spezielle ERV-Software zu ermöglichen, entwickelte die DATAKOM gemeinsam mit der Justiz eine eigene Web-Oberfläche. Die entsprechende technische Infrastruktur stellt das Clearinghouse DATAKOM zur Verfügung.
Da alle Daten strukturiert übertragen werden, entfällt für die ERV-Teilnehmer die Erfassung von Bewilligungen, Ladungen und Kosten. Allerdings steht auf elektronischem Weg auch der Volltext des Schriftsatzes zur Verfügung. Er braucht bei Bedarf nur ausgedruckt werden und unterscheidet sich kaum von einem bei Gericht ausgestellten Schriftsatz. In der zukünftigen Lösung im Internet werden dabei zum einen sichere Übertragungsformen (z.B. SSL) sowie digitale Signaturen angewendet. Für die Sicherheit der Datenübertragung sorgt die DATAKOM.
Weitere Informationen
Peter Kriz, Produktmanager ERV, Datakom Austria GmbH
Tel: 01/50145-373, E-Mail: peter.kriz@datakom.at
Werner Buhre, Kommunikation, Datakom Austria GmbH
Tel: 01/50145-247,
E-Mail: werner.buhre@datakom.at
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Ansprechpartner: | Werner Buhre, Datakom Austria GmbH |
Tel.: | 01/50145-247 |
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