pts20010419019 Bildung/Karriere, Unternehmen/Wirtschaft

ÖAF: Fortbildung für ArbeitnehmerInnen gefördert

Arbeitgeber zahlt bestenfalls ein Drittel der Kursgebühren


Graz (pts019/19.04.2001/11:08) Vor allem für Frauen aller Altersstufen müssen Arbeitgeber bei einer Fortbildungsveranstaltung, die zur Qualifizierung beiträgt, nur ein Drittel der Kursgebühren bezahlen. Den Rest erhalten die Unternehmen aus Mitteln des AMS (Arbeitsmarktservice) und ESF (Europäischer Sozialfonds). Für Männer kann diese Förderung im Allgemeinen erst ab 45 Jahren in Anspruch genommen werden.

Dazu Mag. Claudia Mandl-Schmölzer von der ÖAF:" Wichtig ist es, dass die Arbeitgeber vor Beginn der Bildungsmaßnahme einen Bildungsplan bei der für sie zuständigen Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices vorlegen. Außerdem müssen die Qualifizierungsmaßnahmen eine Mindestdauer von mehr als 8 Lehreinheiten à 45 Minuten haben und die Kurskosten pro Person mehr als 3.000 Schilling netto betragen."

Mit dieser umfassenden Förderung soll nicht nur die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung gesichert werden, sondern auch den Arbeitgebern die Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen erleichtert werden.

E-Commerce & E-Content-Management nur mehr knapp 20.000 Schilling

Sämtliche Veranstaltungen der Österreichischen Akademie für Führungskräfte http://www.oaf.at fallen unter "Qualifizierungsmaßnahmen", wie sie in den Förderrichtlinien definiert werden. Im Weiterbildungsprogramm der ÖAF bieten sich zur Zeit vor allem die Lehrgänge E-Commerce-Manager und Certified E-Content-Manager an - beide beginnen im Mai 2001. Für die Lehrgänge, die nach mehreren Modulen mit Prüfung und TÜV-Zertifikat abgeschlossen werden, fallen mit der Förderung von AMS und ESF nur mehr jeweils knapp 20.000 Schilling netto an.

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (A)
Ansprechpartner: Mag. Claudia Mandl-Schmölzer/ÖAF
Tel.: 0316/358 458-11
E-Mail: claudia.mandl@oaf.at
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