Elektronische Archivierung und digitale Signatur
CCG-Praxistag am 12. November 2002, in Köln
Köln (pts037/17.10.2002/14:10) Die neuen Archivierungsvorschriften nach GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) sind seit Januar 2002 verpflichtend für alle Unternehmen in Deutschland. Betriebsprüfer haben jetzt das Recht, im Inhouse-System des zu prüfenden Unternehmens elektronisch zu recherchieren, sich Daten ausgeben zu lassen und mit einer speziellen Software die ordnungsgemäße Buchführung zu überprüfen. Für Unternehmen ergibt sich daraus die dringende Aufgabe, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um dies künftig zu ermöglichen. Gleichzeitig ist es mit der Umsetzung des Signaturgesetzes in Deutschland erstmals möglich, Geschäftsprozesse elektronisch mit der digitalen Signatur rechtssicher abzuwickeln. Auch hier sollten die Unternehmen zur Ausschöpfung der Nutzenpotenziale auf die zukünftige Technologie adäquat vorbereitet sein.
Fragen wie: "Ist mein Unternehmen auf die elektronische Betriebsprüfung eingestellt? Was muss ich bei der Einführung der Signatur beachten? Wie muss ich meine EDI-Prozesse anpassen? Welche Dokumente muss ich wie archivieren?" werden auf dem CCG-Praxistag "Elektronische Archivierung und digitale Signatur" beantwortet. Praxisexperten aus Unternehmen und Behörden werden zu beiden Themen Rede und Antwort stehen. Die Veranstaltung richtet sich an EDI-, IT- und Steuerfachleute, die sich zurzeit mit diesen Fragen auseinander setzen und rechtssichere Lösungen für ihre Firmen erarbeiten müssen.
Weitere Informationen unter http://www.ccg.de oder foerderer@ccg.de , Tel.: 0221 94714-244, Fax: 0221 94714-291
Kurzporträt der CCG
Die Centrale für Coorganisation wurde 1974 gegründet, um organisatorische Probleme, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Handel und Industrie ergeben, partnerschaftlich zu lösen. Ihre Träger sind das EuroHandelsinstitut und der Markenverband. Die CCG ist ein kartellrechtlich anerkannter Rationalisierungsverband.
Die bekanntesten Regelungen der CCG sind die Vereinbarungen über den Weltstandard EAN mit den Identifikationssystemen für Produkte, Dienstleistungen, Lokationen und logistische Einheiten sowie der weltweit genutzte Kommunikationsstandard EANCOM® als Basis für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch (EDI).
Die CCG ist zudem Träger des "Normenausschusses Daten- und Warenverkehr in der Konsumgüterwirtschaft" im DIN. Als Plattform der ECR-Initiative Deutschland ist sie maßgeblich an der Entwicklung und Förderung von ECR-Verfahren beteiligt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Centrale für Coorganisation GmbH (CCG)
Karl Schulte
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Maarweg 133, 50825 Köln
Telefon: 0221 9 47 14-300
Fax: 0221 9 47 14-191
eMail: info@ccg.de
Abdruck honorarfrei - Belegexemplar erbeten
(Ende)Aussender: | pts - Presseinformation (D) |
Ansprechpartner: | Karl Schulte |
Tel.: | +49-221-9 47 14-300 |
E-Mail: | info@ccg.de |