pts20030403006 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Gewerbeverein: Rechtsschutz im Vergaberecht führt KMU in Konkurs

5.000 EUR Gebühren für vergaberechtliches Verfahren - Für Kleine ein Hohn


Wien (pts006/03.04.2003/08:05) Nachdem man es schon fünf Jahre mit Trial and Error - dem normalen Vorgehen in unserer Gesetzeswerdung - probiert hat und kläglich scheiterte, ist das Bundesvergabegesetz 2002 nun für KMU ein Hohn - so der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV). 5.000 Euro bezahlt - neben Anwaltskosten - wer beim Kampf um einen öffentlichen Auftrag über den Tisch gezogen wird und sich dagegen wehrt.

Grundsätzlich hat der ÖGV vollstes Verständnis, dass nicht jeder ein Vergabeverfahren dadurch behindert, dass er aus Jux und Tollerei - etwa wie im Mietrecht um 43 Euro Gerichtsgebühren - einfach probeweise einen Schuss ins Blaue abgibt.

5.000 Euro ist allerdings für einen mittelständischen Betrieb ein Betrag, der den existenziellen Fortbestand in Frage stellt - eher als es in vielen Fällen bei 5.000 Euro für einen wohlbestallten Friedenszinsmieter passiert.

Gewinnt man als klagender Unternehmer das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren, beginnt die Sache erst besonders lustig zu werden. Vom Unterlegenen muss man die 5.000 Euro Verfahrenskosten und etwaige Anwaltsgebühren im Wege des Schadenersatzes einklagen. Wie lange das bei der Geschwindigkeit unserer Gerichte dauert, ist ja wohl klar.

Im ÖGV - der viele Mittelständler vertritt - nimmt man zur Kenntnis, dass die öffentliche Hand hier ein Verfahren geschaffen hat, in dem die Einspruchslatte so hoch gelegt wurde, dass die Behörden nur ja nicht zu sehr belastet werden. Immerhin sind wir ja besonders knapp an Beamten.

Der ÖGV besitzt zwar seit 164 Jahren Begutachtungsrecht bei allen wirtschaftsrelevanten Rechtsmaterien. Warum er das Bundesvergabegesetz 2002 nie vorgelegt bekam, ist nun klar. Diese ewige Gemäkel des verhinderten Rechtszuganges kann man ja bei den Behörden schon nicht mehr hören. Und die paar Arbeitslosen mehr durch ein unfaires - und mangels Kapital - nicht beeinspruchtes Vergabeverfahren - was schert das schon einen pragmatisierten Beamten!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01-587-36/3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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