pts20030512041 in Leben

Implantate sind "notwendige Versorgung" - kein Luxus

Aktuelles BGH-Urteil unterstützt zeitgemäße Therapie


Berlin (pts041/12.05.2003/14:28) "Die Patienten sind schon lange überzeugt - die Nachfrage nach Zahn-Implantaten steigt ganz außerordentlich", sagt Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V. (BDIZ/EDI) im Vorfeld des 10. Implantologie-Einsteiger-Congresses Ende Mai 2003 in Berlin.

Ging man vor zwei Jahren von rund 200.000 gesetzten Implantaten pro Jahr aus, so wird die Zahl im laufenden Jahr leicht die 400.000 erreichen. Der wachsende Bedarf macht deutlich, dass auch für ein nachwachsendes Angebot sehr gut ausgebildeter Implantologen gesorgt werden muss. "Es handelt sich bei der Implantation um ein Verfahren, das aufgrund seiner in Körpergewebe eingreifenden Technik eine sehr hohe Kompetenz des Behandlers erfordert", so Dr. Engels. Deshalb fordert der BDIZ/EDI eine erfolgreiche Prüfung unter Nachweis der Fähigkeiten ein, ehe sich ein Behandler als zertifiziert bezeichnen darf. "Wir wollen verhindern, dass innerhalb Deutschlands unterschiedliche Nachweise gelten, die einen Arzt bzw. Zahnarzt zu einem für Patienten erkennbar zertifizierten Experten machen. In manchen Bundesländern genügt eine "Selbsteinschätzung", um sich selbst als qualifiziert zu bezeichnen. Das ist uns zu wenig Qualitätssicherung für die Patienten! Natürlich kann auch ein erfahrener, nicht geprüfter Implantologe hervorragende Leistungen zeigen - der Prüf-Nachweis bietet aber sowohl für ihn selbst als auch für die Patienten eine größere Sicherheit!"
Die Bevölkerung zeigt mit ihrem Interesse, dass sie Vertrauen in die nunmehr 20jährige Therapieform hat. "Das Vertrauen ist auch berechtigt! Viele der ganz zu Anfang gesetzten Implantate liegen noch immer absolut fest und sicher. Wenn die Eilheilphase erfolgreich überstanden ist, kann man heute davon ausgehen, dass
95 % aller Implantate die sogenannte 5-Jahres-Überlebensrate um ein mehrfaches überdauern." Der Werkstoff Titan sorgt wie bei Herzschrittmachern und künstlichen Hüftgelenken für diesen Erfolg. Der Komfort, der für die Patienten mit Implantaten verbunden ist, wird noch ergänzt durch immer wichtiger werdende medizinische Aspekte. "Ein Implantat verhält sich wie ein natürlicher Zahn und übernimmt dessen Aufgabe im Erhalt der Strukturen von Kieferknochen und Gewebe. Es schützt vor Substanzabbau sowohl des Kieferknochens als auch der natürlichen Zähne: Wenn nur ein einzelner Zahn fehlt, müssen die gesunden Nachbarzähne nicht wie bei klassischer Brückenversorgung abgeschliffen werden. Sie bleiben unberührt, da die künstliche Zahnwurzel die neue Krone sicher und stabil trägt."

Aktuelles BGH-Urteil: Implantate kein Luxus mehr, sondern "notwendige Versorgung"

Nicht nur die außerordentlich wachsende Nachfrage der Patienten zeigt, dass sich immer mehr Menschen den Implantat-Zahnersatz leisten können und mit ihm einen sicheren Biss, eine Schonung ihrer Mundgewebe und eine attraktive Optik. Was viele Patienten bisher für sich selbst als "notwendige Versorgung" erachtet haben, unterstützten nun auch immer mehr Gerichte. Aktuell hat am 12. März 2003 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die private Krankenversicherung auch die Kosten für ehemals als "luxuriös" bezeichnete Behandlungen übernehmen muss. Steht eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode zur Verfügung, die "geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern", dann ist sie medizinisch notwendig, wenn es "nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen." Dies bedeute, so BDIZ/EDI-Justitiar Dr. Thomas Ratajczak, dass die privaten Krankenversicherer, die sich häufig gegen Kostenübernahmen gesträubt hätten, nunmehr Behandlungskosen für jede zahnmedizinisch indizierte Maßnahme übernehmen müssen und ihre Versicherten, wie das Urteil an anderer Stelle deutlich mache, nicht auf (vermeintlich) billigere Alternativen verweisen dürfen.

"Freiheitsschlag für die Implantologie"

Für Patienten und Implantologen bringt dieses bahnbrechende Urteil eine deutliche Erleichterung des Zugangs zu dieser zeitgemäßen Versorgung. "Es wird künftig nicht mehr darauf ankommen, die Gleichwertigkeit mit oder die Vorzugstellung implantatgetragener Prothetik gegenüber konservativem Zahnersatz zu begründen. Es reicht vielmehr aus, die zahnmedizinische Indikation und daraus folgend die zahnmedizinische Notwendigkeit dieser Versorgung darzulegen", erklärt Dr. Ratajczak.
"Implantate sind", so BDIZ/EDI-Vorsitzender Dr. Engels, "keine Wunschbehandlung, sondern zahnmedizinisch indiziert, d.h. notwendig. Für uns Implantologen war das schon immer klar, für unsere Patienten auch. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Grundlage gelegt, dass die Krankenversicherer dieser Entwicklung folgen müssen. Das ist eine eindeutige Aussage zu einer anerkannten Therapieform und eine Befreiung für die Implantologie in Deutschland, die einer modernen Zahn- Mund- und Kieferheilkunde in den Praxen und der zeitgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem und komfortablem Zahnersatz einen wichtigen Schub geben wird!"

Für Rückfragen der Redaktionen:
Dr. Helmut B. Engels, BDIZ/EDI-Vorsitzender, Tel.: 0228 / 9359244
Dr. Thomas Ratajczak, BDIZ/EDI-Justitiar, über Kanzlei RPWO/Sindelfingen;
Tel: 07031 / 9505 - 0
Intenet: www.bdiz.de

(Ende)
Aussender: basic.dent
Ansprechpartner: Birgit Dohlus, basic.dent
Tel.: 030 / 3082 4682
E-Mail: info@zahndienst.de
|