Verband Schweizerischer Business Centres (VSBC) geht gegen Geldwäscherei vor
Zürich (pts001/07.01.2004/08:00) Die Wirtschafts- und Berufsvereinigung der "Office and Business Centres", der Verband VSBC hat zusammen mit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) Richtlinien gegen Verstösse des Geldwäschereigesetztes erarbeitet. An einer öffentlichen Fachtagung am 24. Januar 2004 in Zürich wird das Thema vertieft.
Der Verband Schweizerischer Business Centres, kurz VSBC genannt, ist die Wirtschafts- und Berufsvereinigung der "Office and Business Centers" ("Büroservice")- Unternehmungen in der Schweiz. Infolge Reorganisationen, Fusionen, Spin-offs, Jointventures und der grossen Zahl von Firmenneugründungen steigt das Bedürfnis nach flexiblen und kurzfristig verfügbaren Räumlichkeiten mit professioneller Büroinfrastruktur stetig an. Die Möglichkeit, einer kostengünstigen, guten Adresse ohne selbst in Infrastruktur investieren zu müssen, zieht leider aber ab und zu auch Unternehmen an, die mit einer bei einem Businesscenter domizilierten Briefkastenfirma versuchen, das strikte Schweizerische Bankengesetz und insbesondere das Gesetz gegen die Geldwäscherei zu umgehen.
Zusammenarbeit mit der Eidgenössische Bankenkommission (EBK)
Laut Auskunft von Gian-Franco Cavallini, dem Präsidenten des VSBC, ist die Branche bis anhin von Missbräuchen weitgehend verschont geblieben. Als präventive Massnahme hat der Verband zusammen mit der EBK seinen für die Mitglieder bindenden Verhaltenskodez überarbeitet. Die Mitglieder des VSBC achten bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der selbstauferlegten Sorgfaltspflicht darauf, dass ihre Klienten weder gegen die Schweizerische Gesetzgebung noch gegen die Bestimmungen der EBK und des Geldwäschereigesetzes verstossen. So gehen die Mitglieder des VSBC keine Geschäftsbeziehungen mit Klienten ein, oder führen keine Geschäftsbeziehungen mit Klienten weiter, die gegen zwingende Bestimmungen der schweizerischen Gesetzgebung verstossen. Im besonderen sind die Auflagen der Schweizerischen Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) zu erfüllen, d.h. es dürfen keine Geschäftsbeziehungen mit Klienten eingegangen oder weitergeführt werden, die einer nach Banken-, Börsen- oder Anlagefondsgesetz bewilligungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, ohne über eine Bewilligung der EBK zu verfügen.
Fachtagung und Jahresversammlung 2004
Der Verband lädt anlässlich seiner Jahresversammlung am 24. Januar 2004 Mitglieder und Interessierte zu einer Fachtagung zu diesem Thema in Zürich im Konferenzcenter des World Wide Business Centres an der Bahnhofstrasse 52 in Zürich ein. In einem Fachreferat wird das Thema beleuchtet und aus verschiedenen Blickwinkeln heraus besprochen. Der Beginn der Tagung ist um 9.30 Uhr und endet mit einem Lunchbuffet um 13 Uhr. Anschliessend um 14 Uhr findet die jährliche Jahresversammlung des Verbandes statt. Der Fachteil der Tagung ist öffentlich und kostenlos. Gäste sind willkommen, es wird um eine Anmeldung gebeten.
Informationen und Anmeldungen zur Fachtagung:
http://www.vsbc.ch/start_aktivitaeten.htm
oder unter:
Verband Schweizerischer Business Centres (VSBC)
Gian-Franco Cavallini (Präsident)
c/o Marketing Business Center, IMM Services AG
Postfach
Seedammstrasse 3
8808 Pfäffikon SZ
Telefon 055 417 45 95
E-Mail info@vsbc.ch
Aussender: | Score Marketing in Stäfa |
Ansprechpartner: | Gian-Franco Cavallini |
Tel.: | +41 55 417 45 95 |
E-Mail: | info@vsbc.ch |