pts20040402018 Technologie/Digitalisierung, Medien/Kommunikation

Mobilfunk: Britische Strahlenschutzbehörde empfiehlt ICNIRP-Grenzwerte

Internationaler Konsens über das Schutzkonzept von WHO und EU


Wien (pts018/02.04.2004/11:37) Die britische Strahlenschutzbehörde NRPB (National Radiation Protection Board) empfiehlt in einer Veröffentlichung vom 31. März 2004 für den Frequenzbereich von 0 bis 300 Gigahertz die Einführung von Grenzwerten, die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erarbeitet wurden und auch in Österreich gelten. Dies geschah gemäß ihrer Aussage nach der Anhörung und Abwägung verschiedener Expertenaussagen und auf Basis der vorhandenen Forschungsergebnisse. Maßgeblich für die ausgesprochene Empfehlung war der Prüfbericht der unabhängigen Advisory Group on Non-ionising Radiation (AGNIR), die nach Bewertung der aktuellen wissenschaftlichen Daten im Jänner 2004 zu dem Schluss kam, dass weder von Mobiltelefonen noch von Mobilfunkanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.

Die ICNIRP-Grenzwerte für elektromagnetische Felder, die unter anderem für den Frequenzbereich des Mobilfunks gelten, werden auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (EU) empfohlen. Die aktuelle Stellungnahme der britischen Strahlenschutzbehörde stützt dieses Schutzkonzept, das auch in Österreich verbindlich Gültigkeit hat. Damit ist der internationale Konsens über die Verlässlichkeit dieses Grenzwertekonzepts noch breiter geworden und ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung der Grenzwerte gesetzt. Die Empfehlung der britischen Strahlenschutzbehörde hat auch deshalb großes Gewicht, weil England sowohl in Fachkreisen als auch bei mobilfunkkritischen Menschen als besonders vorausschauend in Sachen elektromagnetischer Felder gilt. Umso bemerkenswerter wird dadurch die Tatsache, dass die NRPB mit der Empfehlung der ICNIRP-Grenzwerte spezielle Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die Verwendung von Mobiltelefonen durch Kinder nicht für notwendig hält, obwohl gerade dieses Thema in England in den letzten Jahren sowohl in der Forschung als auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wurde. Die NRPB bestätigt damit, dass auch aus ihrer Sicht das gemeinsam von ICNIRP; WHO und EU vertretene Grenzwertekonzept den Gesundheitsschutz von empfindlichen Personengruppen wie Kindern, Kranken, Schwangeren und älteren Menschen gewährleistet.

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Wien, am 2. April 2004

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