Karré: Logische Entscheidung des Kartellgerichts stoppt Marktmissbrauch der TA
VAT begrüßt das Ende der Wettbewerbsverzerrung bei TA-Grundgebühr
Wien (pts024/19.03.2004/13:37) Wien, am 19. März 2004 - "Die Entscheidung des Kartellgerichts, dass die Telekom Austria ihr Grundgebührensystem ändern muss, ist logisch und kommt nicht unerwartet. Wir sehen unsere Argumentation voll bestätigt und begrüßen es, dass dem Marktmissbrauch der TA ein Riegel vorgeschoben wird. Auf welcher Grundlage die Regulierungsbehörde das Tarifsystem genehmigt hatte, war für uns ohnedies von Anfang an nicht nachvollziehbar", erklärte heute VAT Präsident DI Romed Karré. Damit würde dieser Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der TA endlich abgestellt. Die Entscheidung sei auch ein Sieg für die mehr als 1 Million Kunden der alternativen Telekom-Netzbetreiber, die durch die Abschaffung des Minimumtarifs der Telekom Austria eine Preisteigerung von 21% hinnehmen mussten, ohne dafür mehr Leistung zu erhalten. Dazu Karré: "Umgekehrt hat die TA auf diese Art ungerechtfertigte Mehreinnahmen von über 30 Millionen Euro erzielt, mit denen sie Gratisleitungen für ihre KundInnen quersubventioniert. So gesehen ist das geforderte angemessene Bußgeld, das im Übrigen in das Budget des Finanzministers fließt, für dieses wettbewerbswidrige Verhalten mit 500.000 Euro eher symbolisch zu verstehen. Entscheidend ist aber letztlich die Tatsache, dass die Telekom Austria als marktbeherrschendes Unternehmen mit seiner Attacke auf den Wettbewerb keinen Erfolg gehabt hat", Karré weiter, der abschließend noch das engagierte und rasche Vorgehen von Bundeswettbewerbsbehörde und Kartellgericht würdigte.
Vorgeschichte
Anlass für die Auseinandersetzung zwischen den alternativen Telekom-Anbietern und der marktbeherrschenden TA war die zwangsweise Grundgebühr-Tarifumstellung hunderttausender Kunden durch Abschaffung des Minimumtarifes durch die Telekom Austria. Dieser Vorgang war, obwohl von der Telekom-Control Kommission genehmigt, aus Sicht der alternativen Betreiber wettbewerbswidrig, weil nun im neuen Tarifschema der Endkunde bei Wahl der niedrigsten Grundgebühr automatisch Gesprächsminuten von der TA mitkaufen mussten. Mitglieder des VAT haben daraufhin eine erfolgreiche Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingebracht, die dazu geführt hat, dass diese einen Antrag beim Kartellgericht stellte, der zur vorliegenden Entscheidung führte.
VAT
Der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) hat seit seiner Gründung im Jahr 1997 maßgeblich zur Schaffung fairer und wettbewerbsorientierter Rahmenbedingungen für die neuen Betreiber beigetragen und agiert als umfassende Interessenvertretung der Branche. Die dem Verband angehörenden Unternehmen erzielen pro Jahr insgesamt 1,7 Milliarden Euro Umsatz in der Sprachtelefonie. Von den neuen Betreibern wurden in den letzten Jahren rund 6000 Arbeitsplätze in Österreich geschaffen und ca. 3,5 Milliarden Euro investiert.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.Ing. Romed Karré, UTA Telekom AG
Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
Telefon: +43 1 9009 3300
E-Mail: romed.karre@uta.at
Dr. Lothar Roitner, Geschäftsführer des VAT
Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien
Tel.: +43 1 588 39-12
E-Mail: roitner@vat.at
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Tel.: | 01/588 39 44 |
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