Gewerbeverein: Unfassbar, wie lässig die EU mit unserem Geld umgeht!
Riesige ergaunerte Agrarsubventionen wurden seit 1971!!! nicht eingetrieben!
Wien (pts043/22.09.2004/20:36) Die Eintreibung gemeldeter vorschriftswidriger Zahlungen verläuft enttäuschend lückenhaft und schwerfällig - beklagt der Europäische Rechnungshof im Sonderbericht über die Wiedereinziehung vorschriftswidriger Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Landwirtschaft wird offenbar aus dem nie versiegenden Füllhorn subventionert und wenn sie eine Linke macht, bleiben die Sanktionen aus. Das wird im Rest der Wirtschaft wohl etwas anders gehandhabt - meint man im Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV).
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Lediglich ein Viertel!!!! der zwischen 1971!!!! und Ende 2002 aufgedeckten vorschriftswidrigen Agrarsubventionen in Höhe von drei Milliarden Euro waren wiedereingezogen oder als uneinbringlich abgeschrieben worden: Die restlichen Beträge sind noch offen. Wie die Prüfung des Rechnungshofes ergab, ist dies darauf zurückzuführen, dass im Hinblick auf die Mitteilung, Berechnung, Wiedereinziehung und Abschreibung vorschriftswidrig gezahlter Beträge sowohl bei der Kommission als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten Schwachstellen festzustellen waren.
Die vorschriftswidrigen Zahlungen sind stark auf wenige Bereiche konzentriert: Über die Hälfte entfällt auf Ausgaben im Bereich Obst und Gemüse und auf Ausgaben für Ausfuhrerstattungen.
Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, eine Reihe möglicher sanfter Änderungen ins Auge zu fassen. Die Reaktion der Kommission darauf: Man möge die Kosten für die Abschreibung mit den Mitgliedstaaten teilen, wenn es ihnen trotz angemessener Sorgfalt nicht gelingt, geschuldete Beträge innerhalb von vier bis sechs Jahren wiedereinzuziehen.
Dazu schlägt der ÖGV, der von einer derart zartfühlenden Behandlung wie jener der EU-Agrargauner bei Malversationen in der restlichen Wirtschaft noch nie gehört hat, dem Rechnungshof und der Kommission eine andere Gangart vor:
+ Pfändung der Gauner-Landwirte und Versteigerung deren Latifundien.
+ Entlassung bzw. Aberkennung der Pension jener EU-Beamten, die rückreichend bis 1971! ergaunertes Geld 33 Jahre nicht eintreiben wollten.
Andernfalls müsste man nämlich annehmen, dass maßgebliche EU-Beschäftigte die Agrarmalversationen wissentlich decken!
Der Republik Österreich schlagen die nettozahlenden ÖGV-Mitglieder vor, den anteiligen unterschlagenen Agrierbeitrag bei der nächstfälligen Überweisung österreichischer Steuergelder nach Brüssel zurück zu behalten.
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