pts20050620020 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

T-Mobile Austria: Geplante Mastensteuer in NÖ verfassungswidrig


Wien (pts020/20.06.2005/11:55)

  • Nacht-und-Nebel-Aktion gefährdet Wirtschaftsstandort NÖ
  • Existentielle Bedrohung der Mobilfunkbranche
  • Mastenabgaben-Umlage für NÖ-Handytelefonierer als mögliche Folge

    Die dem NÖ Landtag zur Beschlussfassung vorliegende Mastensteuer (NÖ Sendeanlagenabgabegesetz) ist ein schwerer Verfassungsbruch in mehreren Bereichen. "Dieses Gesetz stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in unser Eigentumsrecht ebenso wie in unsere Erwerbsfreiheit dar - die geplante Abgabe liegt über dem 5 - 10fachen der durchschnittlichen Mieten pro Sendeanlage! Außerdem setzt sich Niederösterreich massiv über Bundeskompetenzen hinweg", so Dr. Georg Pölzl, Vorsitzender der Geschäftsführung von T-Mobile Austria. "Wir werden alle juristischen Instrumente in dieser Angelegenheiten ausschöpfen", ergänzt Pölzl.

    Diese Maßnahme gefährdet den Wirtschaftsstandort Niederösterreich. Sämtliche Zulieferfirmen in Niederösterreich werden Folgewirkungen spüren, ebenso die in Niederösterreich ansässigen Arbeitnehmer der Mobilfunkbranche. Insgesamt stellt eine Abgabe in der geplanten Größenordnung eine existentielle Gefährdung des Mobilfunks in Österreich dar. Eine verursachergerechte Erhöhung der Tarife für Mobilfunkkunden in Niederösterreich ist eine logische Konsequenz - z.B. analog zur Lkw-Maut als Mastenabgaben-Umlage. Diese würde sich sicherlich mit mehreren Euro pro Monat und Kunde niederschlagen.

    Die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über politische Hintertüren auf die Tagesordnung der Landtagssitzung gebrachte Gesetzesvorlage sucht von der gewählten Vorgangsweise ihresgleichen: ohne jegliche Einbindung der betroffenen Industrie bzw. sonstiger relevanter Interessensträger wurde ein lückenhafter Gesetzesentwurf gezimmert, der alleinig zur Geldbeschaffung dient. Die alibihalber angeführten Begründungen zur Interessenswahrung der niederösterreichischen Bevölkerung führen ins Leere: Denn der einzelne Niederösterreicher wird keinen Cent dieses Geldes sehen bzw. trägt das Gesetz überhaupt nicht zur Reduktion von Sendeanlagen bei. Das Land würde hingegen bei der Mehrfachnutzung von Standorten sogar bis zu 30 % mehr einnehmen! Das tatsächliche Site-sharing ist seit geraumer Zeit gesetzlich geregelt und wird wo es möglich ist exekutiert.

    "Interessant ist, dass alleinig der Mobilfunk in dieser Gesetzesvorlage bedacht ist und keine anderen Masteneigner wie z.B. die Landesenergieversorgung, das digitale Fernsehen oder Blaulichtfunk", zeigt sich Pölzl verwundert. "Damit ist dieses "Lex Mobilfunk" zu allem Überfluss auch noch gleichheitswidrig .... oder sind das die nächsten Branchen, die von der niederösterreichischen Geldbeschaffung betroffen sein werden?"

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag. Manuela Bruck, T-Mobile Austria, unter der Telefonnummer +43 1 79 585 6030. Diese und alle anderen T-Mobile Austria Pressemitteilungen finden Sie auf der T-Mobile Austria Homepage unter: http://www.t-mobile.at im Menü Unternehmen / Bereich Presse. Unter diesem Link gelangen Sie auch zu unseren Pressefotos.

    (Ende)
    Aussender: T-Mobile Austria
    Ansprechpartner: Mag. Manuela Bruck
    Tel.: +43 1 79 585 6030
    E-Mail: presse@t-mobile.at
    |