SUPERFUND sichert KESt-Freiheit und bringt erstmals SICAV-Ansparpläne
Wien (pts024/09.08.2005/10:55) SUPERFUND Österreich hat seine Genussscheine per 31. Juli 2005 geschlossen, um dadurch eine Kapitalertragsteuer-Freiheit für alle Genussschein-Inhaber zu erwirken, und bietet nun seine Ansparpläne erstmals als SICAV-Modelle an. Gründer Christian Baha: "Die unerwartete Besteuerung zeigt einmal mehr, dass es längst an der Zeit für ein Alternatives Investmentgesetz zur Schaffung eines rechtlich und steuerlich attraktiven Finanzplatzes Österreich ist. Österreich könnte Europas Fondsstandort Nummer 1 für Alternative Investments werden."
Die SUPERFUND-Investmentgruppe, mit 55.000 Investoren und einem verwalteten Fonds-Vermögen von rund 1,5 Milliarden Euro einer der weltweit führenden Anbieter von Managed Futures Fonds für Privatinvestoren, hat per 31. Juli 2005 seine Genussscheine A, B und C sowie den Superfund Q-AG Ansparplan in Österreich geschlossen. Grund dafür ist ein per 1. August 2005 in Kraft tretendes Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen, durch das künftig alle Daueremissionen von (Index)Zertifikaten und Genussscheinen kapitalertragsteuerpflichtig sind, wenn diese nicht bis spätestens 31. Juli 2005 geschlossen werden.
KESt-Freiheit für alle Genussscheininvestoren
SUPERFUND-Gründer Christian Baha: "Die Schließung der Emission unserer Genussscheine war leider der einzige Weg, um die Investments unserer Kunden vor einer entsprechenden Besteuerung zu schützen. Dadurch sind nun alle bisher begebenen Anteile bzw. Investments - unabhängig vom Investitionszeitpunkt - von der Kapitalertragsteuer befreit."
Auch andere namhafte Anbieter in Österreich wie die Raiffeisen Centro Bank (RCB) oder Hasenbichler Asset Management haben ihre (Index)Zertifikate/Genussscheine aufgrund der neuen steuerlichen Bestimmungen geschlossen.
Neue SICAV-Ansparpläne für Kunden ab 100 Euro pro Monat
Um Kunden auch weiterhin eine Ansparmöglichkeit in der bisher von ihnen bevorzugten Strategie zu ermöglichen, bietet SUPERFUND ab sofort in Kooperation mit der österreichischen Depotbank "direktanlage.at AG" erstmals auch die bewährten Superfund SICAV A ab 100 Euro und B ab 200 Euro pro Monat in Form eines Ansparplanes an. Diese SICAV-Fonds stellen klassisches Sondervermögen nach Luxemburger Recht dar, die Gesellschaftsteuer von 1 % entfällt. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Gratis-Telefon-Hotline 0800 111 2002.
SUPERFUND-Gründer Baha: "Es ist längst an der Zeit für ein Alternatives Investmentgesetz zur Schaffung eines rechtlich und steuerlich attraktiven Finanzplatzes Österreich."
Die überraschende Steuerpflicht ist laut Baha "ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Es besteht die Gefahr, dass sowohl österreichische Anbieter als auch Investoren ins Ausland abwandern und dadurch neben dem Kapitalabfluss auch enorme Steuereinnahmen verloren gehen." Derzeit bieten österreichische Fondsgesellschaften bereits vorwiegend Luxemburger SICAVS an, da in Österreich effiziente und sinnvolle Alternativen, die eine Rechtssicherheit für Investoren, aber auch Anbieter garantieren, noch fehlen.
Alleine die Gesellschaftsteuer, die Genussscheininhaber an den Finanzminister zahlen mussten, betrug in den letzten Jahren einen hohen Euro-Millionenbetrag. Es sei daher längst an der Zeit für ein Alternatives Investmentgesetz für Österreich, um den Finanzplatz Österreich weiter aufzuwerten. Baha: "Der Staat könnte zum alternativen Fondsstandort Nummer 1 in Europa werden, was zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen und hunderte Millionen an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen würde. Dazu bedarf es aber klarer Strategien, um attraktiv genug für internationale Anbieter zu sein. Wir haben daher mit renommierten Experten wie Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss von der Universität Wien ein Konzept entwickelt, wie ein sinnvolles Alternatives Investmentgesetz aussehen müsste. Eine nachträgliche Besteuerung hingegen vergrault Anbieter und verärgert Investoren, das kann nicht Sinn der Sache sein."
Die wichtigsten Leitprinzipien eines Alternativen Investmentgesetzes sehen einen optimalen Anleger- und Marktschutz ebenso vor wie die Schaffung einer gesicherten rechtlichen Basis zur Auflage von Hedge Fonds in Österreich, klare Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Hedge- und Futures Fonds bei gleichzeitiger Bewahrung des nötigen geschäftlichen Freiraums (u.a. Aufsichtsrecht, Transparenzrichtlinien), die Zulässigkeit von Dachfonds und Einzelfonds sowie von Single-Manager- und Multi-Manager-Strategien, aber auch eine Marktzugangskontrolle, regelmäßige Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht FMA und kontinuierliche Informationspflichten der Alternativen Investments durch Halbjahres- bzw. Jahresberichte.
Weitere Informationen:
Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl, Leitung Public Relations
schinnerl@superfund.com, Tel.: +43 676 84 10 12 34
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