pts20051023004 Politik/Recht

Gewerbeverein: Kündigen ist kein Problem, wenn man sich's leisten kann!

Wer solche Freunde hat, braucht sich um seine Feinde nicht zu sorgen!


Wien (pts004/23.10.2005/20:43) ÖGB-Boss Fritz Verzetnitsch hat schon weit gehend Recht, wenn er meint, der Kündigungsschutz "sei in Österreich kein Problem". Dazu sagen hätte er allerdings müssen: Wenn man es sich als Unternehmen finanziell leisten kann!

Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) prangert zum wiederholten Mal in diesem Zusammenhang die KMU-feindliche Haltung der Regierung an. Rot-Schwarz hat Mitte der 90er Jahre ein wildes Malus-System eingeführt, das im AMPFG (Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz) nachzulesen ist.

Gesetzestext im O-Ton zur Malusberechnung: "Ab Vollendung des 50. Lebensjahres der (gekündigten) Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers beträgt der Beitrag 20vH der Beitragsgrundlage und erhöht sich mit jedem weiteren vollendeten Vierteljahr um jeweils 15vH bis zum Höchstausmaß von 260vH. Ab Vollendung des 56. Lebensjahres vermindert sich der Grundbetrag von 260vH mit jedem weiteren Vierteljahr um jeweils 15vH bis auf ein Mindestausmaß von 80vH. Der so errechnete Beitrag erhöht sich bei einer Dauer des Dienstverhältnisses von mehr als zehn Jahren für jedes weitere vollendete Jahr um jeweils 2vH, jedoch um nicht mehr als 30vH."

So weit zur Nachvollziehbarkeit heimischer Gesetze. Keine Sorge, nicht all die tausend Seiten heimischen Arbeitsrechts-Gesetzestextes sind so verschlüsselt. Die dreieinviertel Seiten Gewerberecht darin tragen noch die Handschrift Maria Theresias und sind verständlich!

Wer solche "wirtschaftsfreundlichen" Gesetze - abgesehen von deren Lesbarkeit - produziert, braucht sich um seine "wirtschaftsfeindlichen" ÖGB-Gegenspieler keine Sorgen zu machen.

Zur Abfertigung alt kommen da bei einer Kündigung von über 50jährigen mit Malus locker weit in den sechsstelligen EUR-Bereich hinein ragende Abschiedsgeschenke zusammen.

In der Tat kann sich der ÖGB-Boss - jedenfalls in dieser Frage - locker zurücklehnen. Die krasse Verschärfung der Malus-Regelung kam ja in der Regierung Schwarz-Blau zu Stande. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen brauchen die ÖGB-Leute zum Thema Sozialwidrigkeit einer Kündigung erst gar nicht zu führen. Entweder ist das Unternehmen Riesengroß, dann zahlt es Zähne knirschend. Oder es ist KMU-klein: Dann muss es auf Gedeih und Verderb weiter arbeiten, bis die erlösende Insolvenz kommt.

Und dann zahlt der Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds die Abfertigung, aber nach dem AMPFL überweist dieser nichts an das Arbeitsmarktservice.

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
Tel.: +43/1/587 36 33
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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