pts20060123010 Handel/Dienstleistungen

Neue Gehörschutzrichtlinie ab Februar 2006

Laute Forderung nach verbessertem Gehörschutz wird umgesetzt


Perchtoldsdorf (pts010/23.01.2006/09:42) Ab Februar 2006 gilt die neue Richtlinie des Europäischen Parlamentes zur Herabsetzung der Lärmgrenzwerte

Bisher waren die Arbeitgeber verpflichtet, ab einem unteren Auslösewert von 85dB(A) Dauerlärm beziehungsweise 135 dB(C) Impulslärm passenden Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Die neue Richtlinie, die vom Europäischen Parlament im Februar 2003 verabschiedet wurde und bis Februar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden muss, schreibt nun die Herabsetzung der Grenze bei Dauerlärm auf 80 dB vor. Auch der Arbeitnehmer muss seinen Teil zum eigenen Schutz beitragen und ab dem oberen Auslösewert von nunmehr 85 dB(A) Dauerlärm (statt bisher 90 dB (A)) beziehungsweise 137 dB(C) Impulslärm den angebotenen Gehörschutz tragen.

Guter Lärmschutz soll den Umwelt-Geräusch-Pegel auf 70 - 75 dB herunter dämmen. Wird zu viel gedämmt, kann es zum Gefühl der Isolation kommen, bei zu geringer Dämmung bleibt die Gefahr der Hörschädigung weiter bestehen. Der bekannte 3M 1100 und der neue 3M 1120 Einweg-Gehörschutz-Stöpsel, die nach der Europäischen Norm (EN) 352-2:2002 eine Schalldämmung von 37 dB bzw. 34 dB aufweisen, sind dafür bestens geeignet.

Darüber hinaus bietet 3M in seinem Arbeit- und Umweltschutzprogramm noch eine Vielzahl unterschiedlicher Gehörschutz-Lösungen an. Denn nur ein Produkt, das gerade für die jeweilige Lärmsituation passt und für den zu schützenden Träger komfortabel ist, hat Chancen, auch wirklich angenommen zu werden. Nähere Informationen unter http://www.3m.com/at/arbeitsschutz .

3M ist eine eingetragene Marke der 3M Company

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Aussender: 3M Österreich GmbH
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