Bundesrat gefährdet inländischen Feldobstbau
Zug (pts033/17.05.2006/13:55) Der Schweizerische Obstverband ist befremdet über die Inhalte der Botschaft zur "Agrarpolitik 2011". Insbesondere fehlt der Passus, wonach der Bund künftig eine Nutzungszulage für Kern- und Steinobst ausrichtet. Eine solche hatten der Verband und weite Kreise über die Obstbranche hinaus im Rahmen der Vernehmlassung gefordert. Die Einführung einer Nutzungszulage würde, notabene kostenneutral, den Rückgang des inländischen Feldobstbaus bremsen und die Versorgung mit Verarbeitungsobst sichern.
In der Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" (AP 2011) hatte der Schweizerische Obstverband (SOV) verschiedene Massnahmen zu Gunsten der inländischen Obstbranche gefordert. Insbesondere hatte er sich für die Einführung einer Nutzungszulage für Kern- und Steinobst eingesetzt. Mit dieser Massnahme kann ein weiterer Rückgang des Feldobstbaus in der Schweiz gebremst und damit die Versorgungssituation mit inländischem Verarbeitungsobst sichergestellt werden. Die Zulage würde den Produzenten zu Gute kommen, welche ihr Obst der Verarbeitung zuführen. Gemäss Vorschlag des Obstverbandes ist die Nutzungszulage aus den wegfallenden Exportsubventionen zu finanzieren. Sie ist damit für den Bund kostenneutral.
Die Entscheide des Bundesrates sind für den SOV auch insofern unverständlich, als sich in der Vernehmlassung neben der Obstbranche verschiedene Kantone, bäuerliche Organisationen, Parteien, Naturschutzorganisationen und weitere Kreise für einen "Nutzungszulageartikel" im Landwirtschaftsgesetz ausgesprochen haben. Nach Ansicht des Obstverbandes ist es nun am Parlament, diese Situation bei der Behandlung der AP 2011 zu korrigieren.
Die Erhaltung und die Pflege des Feldobstbaus ist wichtig für die Versorgung mit Verarbeitungs- und insbesondere Mostobst in der Schweiz. Gerade Hochstamm-Obstgärten sind darüber hinaus ein Stück Kulturgut, prägen die schweizerische Landschaft und sind ökologisch sehr wertvoll.
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