2007 droht Vereinen "Jahr der Betriebsprüfungen"
München (pts004/28.12.2006/10:00) Die Finanzämter haben in den vergangenen Monaten kräftig aufgerüstet und die Zahl der Betriebsprüfungen bei Vereinen, Stiftungen und Clubs wurde merklich verstärkt. "Für 2007 kündigt sich nach Einschätzung von Experten ein Jahr der Betriebsprüfungen nicht nur bei Unternehmen, sondern auch bei Vereinen und Organisationen an", so die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Donnerstag in München. Erleichtert wird den Betriebsprüfern die Arbeit dabei durch den Einsatz neuer Software, die einen relativ unkomplizierten Zugriff auf die elektronische Buchführung von Organisationen und Unternehmen möglich macht.
Schon zuvor hatten die neuesten Zahlen der Versicherungswirtschaft gezeigt, dass Vereinen nach steuerlichen Prüfungen immer häufiger in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Jeder zehnte der rund 600.000 Vereine in Deutschland mußte Nachzahlungen oder sonstige unerwartete Forderungen bewältigen. Nicht selten wurden die Vereinsvorstände persönlich zur Kasse gebeten. Auslöser der Nachzahlungen waren zumeist Abrechnungsfehler aus Unkenntnis der verwirrenden Vorschriften.
Steuerexperten raten den persönlich haftenden Vereinsvorständen mit Blick auf die zu erwartenden verstärkten Prüfungen 2007 die Zugriffsmöglichkeit des Fiskus auf die elektronischen Vereinsdaten auf "steuerrelevante Daten" einzugrenzen. Die Auslegung der "Steuerrelevanz" sei zwar Auslegungssache, doch dürfen Betriebsprüfer nicht auf alle gespeicherten Daten zugreifen. Das Finazamt muss vorher deutlich machen, welche Daten durchleuchtet werden sollen. Das Finanzsgericht Rheinland-Pflaz hatte einen übereifrigen Betriebsprüfer zurückgepfiffen, der bei einem Unternehmen den digitalen Zugriff auf sämtliche Kostenstellen verlangt hatte (Az: 1 K 1743/05 vom 13.06.2006). Dies gilt sinngemäß auch für Vereine.
Die meisten der rund zwei Millionen ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder eingetragener Vereine wissen nicht, welch grosses Risiko - vergleichbar mit dem des Geschäftsführers eines Unternehmens - sie tragen und wie man sich vor den Folgen schützen kann. "Viele der Vorstände der etwa 600.000 Vereine in Deutschland gehen davon aus, dass sie durch Verbände oder Sport- und Haftpflichtversicherungen abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist nicht der Fall", so die Vereinsexperten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften die Vorstandsmitglieder bei vermeidbaren Fehlern mit ihren Privatvermögen.
Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) hat vor dem Hintergrund der zunehmenden Betriebsprüfungen ein Programm zur Absicherung der Vorstände ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt. Die Vereine und ihre Vorstände können den von Spezialisten zusammengestellten Leitfaden mit allen rechtlichen Aspekten kostenfrei unter service@agev.info abrufen. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können zudem ein kostenfreies Vereinsbesteuerungsgutachten anfertigen lassen und erhalten umfangreiche Beratung sowie die Rund-um-Absicherung durch einen Schutzbrief. Unter www.agev.info gibt es weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief und Schadensbeispiele im Internet.
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