Fachjournalisten-Verband begrüßt Urteil über kostenfreie Auskünfte
Berlin (pts014/05.01.2007/12:26) Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Klage der Stadt Meschede gegen die Redaktion der NRW Nachrichten auf Zahlung einer Gebühr für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgewiesen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Hinweis auf die Auskunftspflicht nach dem Landespressegesetz von NRW.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband begrüßt diese Entscheidung und die Klarstellung, dass auch nach Einführung des primär für Bürgeranfragen gedachten Informationsfreiheitsgesetzes die vorrangige gesetzliche Grundlage für journalistische Anfragen die Landespressegesetze sind. Der DFJV betont nochmals, dass sich die Gebühren nach § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) auf Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz beziehen, nicht auf Auskünfte, die nach den Landespressegesetzen zu erteilen sind.
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