pts20070419013 Technologie/Digitalisierung, Forschung/Entwicklung

FMK: Keine Erbgutschäden durch Mobilfunk

Deutsche Strahlenschutzkommission veröffentlicht neue Stellungnahme


Wien (pts013/19.04.2007/10:46) Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hat erneut mögliche erbgutschädigende Wirkungen des Mobilfunks bewertet. Ergebnis: Aus der Literatur bis einschließlich Oktober 2006 ergibt sich weder ein wissenschaftlich begründeter Verdacht auf Änderungen des genetischen Materials in Zellen durch Mobilfunk noch ein Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf die Steuerung von Gen-Aktivität unterhalb der geltenden Grenzwerte. Die allgemeine Mobilfunk-Diskussion und die Vielzahl neuer Publikationen in den vergangenen Jahren machen es erforderlich, den gesamten Wissensstand für eine Meinungsbildung heranzuziehen und einer Bewertung zu unterziehen, wie es nun in der Stellungnahme der SSK getan wurde.

"Auch wenn wir mittlerweile davon ausgehen können, dass von Mobilfunk keine besorgniserregenden Risiken ausgehen, muss weiter Aufklärungsarbeit geleistet werden", ist sich der FMK- Geschäftsführer Maximilian Maier der gesellschaftlichen Verantwortung der Branche bewusst. "Die Menschen haben ein Recht darauf, dass auch nur befürchtete Risiken abgeklärt werden," sagt Maier.

Seit der 1. SSK-Empfehlung zu Erbgutschäden von 2001 wird die Frage einer gesundheitsgefährdenden Wirkung elektromagnetischer Felder in der Bevölkerung intensiver denn je diskutiert, gleichzeitig hat sich die Qualität der Studien hinsichtlich Methodik und Design verbessert, sodass die Ergebnisse immer belastbarer werden. Wie die aktuelle Bewertung der SSK ergeben hat, haben die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks keine Einwirkung auf die genetische Substanz. Die Erkenntnisse der vergangenen 5 Jahre haben eine Bestätigung gebracht und lassen den Schluss zu, dass Mobilfunk eine sichere Technologie ist. Die wenigen Arbeiten mit Hinweisen ließen sich in Wiederholungsstudien nicht bestätigen. Darüber hinaus haben sich keine neuen Fragestellungen ergeben, die weiterverfolgt werden müssten.

Die Strahlenschutzkommission folgert in ihrer Stellungnahme, dass auf der Grundlage des heutigen Erkenntnisstandes, Einzelarbeiten zur Frage einer möglichen erbgutschädigenden Wirkung des Mobilfunks kaum noch gerechtfertigt sind und rät zu so genannten "Multicenter-Studien". Dabei wird mit einem gemeinsamen Studiendesign an mehreren und möglichst weit verteilten Orten geforscht, um lokale Beeinflussungen ausschließen zu können.

Service:
Link: http://www.ssk.de/werke/volltext/2006/ssk0621.pdf

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(Ende)
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