OECD schärft Umweltvorgaben für Exportkredite
OeKB wird internationale Vorgaben rasch in ihr Umweltprüfverfahren integrieren
Wien (pts014/15.06.2007/10:50) Die OECD hat die für Exportkreditagenturen (ECAs) geltenden Empfehlungen in Sachen Umwelt adaptiert. Die am 12. Juni vom OECD-Council beschlossene neue Fassung der "Recommendation on Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits" bringt die einheitliche Anwendung von Standards, eine stärkere Fokussierung auf soziale Aspekte und einen noch intensiveren Informations- und Erfahrungsaustausch zur Praxis der Umweltprüfung. Darüber hinaus will die OECD ihr Verständnis von ökologischen und sozialen Mindestanforderungen an Exportprojekte auch in den Nicht-Mitgliedsländern verankern. Die OeKB als österreichische Exportkreditagentur wird bereits im Sommer die neuen Anforderungen in ihr Umweltprüfverfahren integrieren.
Beim Benchmarking gegenüber internationalen Standards sollen die Exportkreditagenturen künftig alle 10 Safeguard Policies der Weltbank (bisher nur bei Wasserkraftprojekten gültig) oder alle 8 IFC-Performance Standards, die für die sogenannten Äquator-Banken gelten, angewandt werden. Damit werden soziale Aspekte künftig in allen Industriesektoren stärker berücksichtigt und Doppelgleisigkeiten bei Projektfinanzierungen vermieden. Ein stärkerer Informationsaustausch soll sicherstellen, dass die 'Common Approaches' in allen Mitgliedsländern vergleichbar umgesetzt werden.
Die neue Fassung der 'Common Approaches' ersetzt jene aus dem Jahr 2003. Der nächste Review ist für 2010 geplant.
Direktlink zur offiziellen Presseinformation der OECD:
http://www.oecd.org/document/4/0,3343,en_2649_201185_38752004_1_1_1_1,00.html
Direktlink zu den adaptierten 'Common Approaches' auf der OECD-Website: http://www.olis.oecd.org/olis/2007doc.nsf/linkto/tad-ecg(2007)9
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