Große Wissenslücken bei den rechtlichen Grundlagen von E-Mail Marketing
Online-Test von dialog-Mail brachte ernüchternde Ergebnisse
(C) dialog-Mail eMarketing Systems 2008 |
Wien (pts011/07.06.2008/16:45) Fast 500 Teilnehmer haben innerhalb von 2 Wochen den "Fitnesstest" des österreichischen E-Mail Marketing Spezialisten dialog-Mail unter http://dialog-mail.com/fitnesstest absolviert - mit ernüchterndem Resultat: Nur 1% aller Teilnehmer beantwortete alle 28 Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von E-Mail Marketing richtig. Gerade einmal jeder Fünfte schnitt mit "gutem" Ergebnis ab. Bei einigen Fragen waren erschreckende 70% aller Antworten falsch.
Überraschendes Ergebnis - große Wissenslücken
"Über das Ergebnis bin ich ehrlich überrascht", kommentiert Mag. Michael Kornfeld von dialog-Mail die Auswertung: "Der Fitnesstest ist sicher nicht einfach - aber dass es Fragen gibt, bei denen mehr als 70% daneben liegen, hätte ich nicht für möglich gehalten."
Der Test hat klar gezeigt, dass das Wissen um die rechtlichen Grundlagen von professionellem E-Mail Marketing nach wie vor lückenhaft ist. "Ich sehe das Ergebnis mit einem lachenden und einem weinenden Auge", so Mag. Kornfeld weiter, "denn das Ergebnis spricht klar für professionelle E-Mail Marketing Systeme: Diese sorgen automatisch dafür, dass die rechtlichen Bestimmungen - z.B. bei An- oder Abmeldungen - eingehalten werden."
Dazu gehören Funktionen wie double opt-in Anmeldungen, automatische Abmeldungen über einen personalisierten Link, automatischer Abgleich mit der RTR-Sperrliste, u.v.m. "Es ist im Grunde unglaublich, wie viele E-Mail Marketing Tools selbst diese simplen Grundlagen nicht beherrschen", so Kornfeld.
Größter Nachholbedarf bei den Fragen zur "Zustimmung"
Insbesondere bei den Fragen rund um die Erteilung einer gültigen Zustimmung (für den Erhalt von Werbe-Mails) gab es die meisten Wissenslücken.
Die Aussage, die am häufigsten falsch beantwortet wurde: "Bei einer Messe antwortet die Person auf die Frage, ob sie per e-Mail kontaktiert werden darf, mit einem bloßen Kopfnicken. Ist das eine gültige Zustimmung, d.h. dürfen Sie diese Person per E-Mail kontaktieren?".
Hier antworteten 77% aller Teilnehmer mit "Nein". Allerdings ist auch ein Kopfnicken eine gültige Zustimmung, da das TKG keine Formvorschrift für die Erteilung der Zustimmung definiert, solange sie "ausdrücklich" ist - was bei einem Kopfnicken durchaus der Fall sein kann (wenngleich die Nachweisbarkeit in diesem Fall problematisch sein könnte).
Auch die Aussage "Für eine Newsletter-Anmeldung darf man auch Geld verlangen" verneinten 69% der Teilnehmer - und lagen damit falsch. "Niemand sagt, dass ein Newsletter immer kostenlos sein muss", erklärt Mag. Kornfeld von dialog-Mail. "Ob sich bei einem kostenpflichtigen Newsletter viele Empfänger anmelden würden, ist natürlich eine andere Frage."
Gefährliche Irrtümer
Manches Unwissen kann auch unangenehme Folgen haben. So glaubt jeder Zweite: "Bestehende Kunden darf man in jedem Fall per E-Mail kontaktieren." Doch das ist falsch, denn auch Kunden können sich gegen werbliche Mails aussprechen oder sich von diesen abmelden - und dürfen dann keine entsprechenden E-Mails mehr erhalten.
Im günstigsten Fall passiert bei solchen Irrtümern nichts - doch kann eine Verwaltungsstrafe oder gar eine kostenpflichtige Abmahnung drohen.
Der kostenlose Praxis-Leitfaden von dialog-Mail hilft
Falls der Fitness-Test Wissenslücken aufgedeckt hat: dialog-Mail hat einen kostenlosen Leitfaden entwickelt, der einen fundierten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gibt, die für E-Mail Marketing in Österreich relevant sind. Der Leitfaden bietet praktische Hilfe mit zahlreichen Umsetzungs-Tipps und Beispielen, und beantwortet häufig gestellte Fragen.
Der Praxis-Leitfaden wurde auf Basis der Fitnesstest-Ergebnisse überarbeitet und steht in der aktuellen Version als PDF-Download kostenlos auf der Website von dialog-Mail zur Verfügung: http://www.dialog-mail.com/leitfaden
(Ende)Aussender: | dialog-Mail e-Mail Marketing Systems |
Ansprechpartner: | Mag. Michael Kornfeld |
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