AT&S: Einladung zur Hauptversammlung
Live-Übertragung im Internet
Wien/Leoben (pts036/30.06.2008/16:00) Die AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft lädt zur 14. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 3. Juli 2008, 10.00 Uhr im Congress Leoben, Hauptplatz 1, A-8700 Leoben.
TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008 (2007/2008) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2008 (2007/2008).
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007/2008.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007/2008.
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009.
7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG.
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Abschnitt V (Hauptversammlung) § 22 Absatz 5 (Allgemeines - Hinterlegung).
9. Beschlussfassung über den Widerruf der durch Beschluss der dreizehnten ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Juli 2007 zu Punkt 9. der Tagesordnung dem Vorstand für die Dauer von 18 Monaten ab Beschlussfassung erteilten Ermächtigung - soweit diese noch nicht ausgeübt wurde - zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab Beschlussfassung eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, wobei der Erwerbskurs je zu erwerbender Stückaktie EUR 1,1 nicht unterschreiten und EUR 110,-- nicht überschreiten darf sowie über die Ermächtigung des Vorstandes, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder zur Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Stock-Option-Programmes der Gesellschaft zu verwenden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 (Paragraph fünfundsechzig) Absatz 1 (eins) b Aktiengesetz für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 03. Juli 2013 (dritten Juli zweitausenddreizehn), mit Zustimmung des Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern, insbesondere zur Bedienung von Wandelschuldverschreibungen oder als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten oder von Beteiligungen an Gesellschaften, Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder sonstigen Vermögenswerten zu leisten und hierbei - sofern erforderlich - das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 AktG auszuschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden und ersetzt die in der letzten Hauptversammlung vom 3. Juli 2007 unter Tagesordnungspunkt 9. beschlossene Ermächtigung über die Veräußerung eigener Aktien.
Teilnahmeberechtigung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 28.06.2008 bei der Gesellschaft, bei einem österreichischen öffentlichen Notar, bei der Hauptniederlassung eines österreichischen Kreditinstitutes oder beim Bankhaus Sal. Oppenheim jr.& Cie. KGaA in Frankfurt am Main während der Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer von der Gesellschaft bestellten Hinterlegungsstelle bei anderen in- oder ausländischen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegungsstellen haben die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung spätestens am Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist (28. Juni 2008) im Original oder in beglaubigter Abschrift bei der Gesellschaft einzureichen (gegebenenfalls vorab per Telefax +43-1-68300-19217).
Aktionäre, die sich auf der Hauptversammlung vertreten lassen wollen, haben dem Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigte können beim Zutritt zur Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten Ausweis, z.B. Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Bevollmächtigte müssen ferner die ausgestellte Vollmacht vorweisen.
Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 25.900.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 2.577.412 Stück eigene Aktien, die gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt sind; unter Berücksichtigung dieser eigenen Aktien beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 23.322.588. Die in diesem Absatz genannten Zahlenangaben wurden zum Stichtag 6. Juni 2008 erhoben und können bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch Änderungen unterliegen.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, insbesondere der Jahresabschluss und der Konzernabschluss 2007/2008 samt Lagebericht und Konzernlagebericht sowie der Gewinnverteilungsvorschlag und der Bericht des Aufsichtsrates liegen ab 13. Juni 2008 am Sitz der Gesellschaft, Fabriksgasse 13, A-8700 Leoben, auf und Abschriften dieser Dokumente können dort oder beim Bankhaus Sal Oppenheim jr. Cie. KGaA Xchanging/General Meeting 65936 Frankfurt am Main, Deutschland, kostenfrei angefordert werden. Alle Dokumente sind ab 13. Juni 2008 auch in elektronischer Form als PDF-Datei zusammen mit der Tagesordnung im Internet unter http://www.ats.net abrufbar.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung wird diese live im Internet unter http://www.ats.net übertragen.
Stimmrechtsvertretung
Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 Mobil: +43 664 213 8740 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at . Nähere Informationen finden Sie außerdem im Internet unter http://www.ats.net und können unmittelbar von der Gesellschaft kostenfrei angefordert werden. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein.
Aussender: | pts - Presseinformation (A) |
Ansprechpartner: | Dr. Sandra Willibacher |
Tel.: | +43-1-68300 9217 |
E-Mail: | s.willibacher@ats.net |