Feinstaub im Büro
Krebserzeugende Wirkung von Nanopartikel, Toner und anderen Stäuben bestätigt
Blumau (pts005/02.07.2008/09:00) Mittlerweile ist es unbestritten, dass aus Laserdruckern, Kopier- und Faxgeräten verschiedenste gesundheitsrelevante Emissionen in unsere Raumluft freigesetzt werden.
Im Mai 2008 wurde die 1995 begonnene Studie der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, Berlin, Dresden) über die "Untersuchung zur krebserzeugenden Wirkung von Nanopartikel und anderen Stäuben" (19-Stäube-Studie) unter dem Titel "Abschlussbericht der seit 1995 gelaufenen Kanzerogenitätsstudie, im Mai 2008 unter dem Forschungsprojekt F 2083 der BAuA" veröffentlicht.
Die Kernaussagen dieser Studie haben wir hier kurz zusammengefasst:
Alle 16 Stäube (GBS Stäube - alveolengängige granuläre biobeständige Stäube ohne bekannte signifikante spezifische Toxizität) erzeugten Lungentumore, dosisabhängig und viel häufiger als erwartet. Das GBS-Volumen erwies sich in Verbindung mit dem Partikeldurchmesser als der geeignetste Dosismaßstab für die Kanzerogenität der GBS. (4 geprüfte GBS-Ultrafeinstäube wirkten ungefähr doppelt so stark wie die 4 "kleinen" GBS-Kleinfeinstäube und 5- bis 6-mal stärker als die 8 "großen" GBS Großfeinstäube)
Insgesamt erfüllt der gegenwärtige Kenntnisstand die Kriterien für eine Einstufung von GBS in die Kategorie 2 (in einer Skala von 1 bis 5, 1 ist z.B. Asbest) der krebserzeugenden Stoffe nach EU-Richtlinien.
Die Auswertung der 16 GBS-Typen* der 19-Stäube-Studie, darunter z. B. Titandioxid, Ruß, Dieselruß, Toner, Aluminiumverbindungen, Gesteins- und Kohlenstaub, hat gezeigt, dass die Stäube nach Instillation bei weiblichen Wistar - Ratten dosisabhängig zu statistisch signifikant erhöhten Lungentumorhäufigkeiten bis in den Bereich von 80 % führten.
Unter Würdigung des Datenumfeldes, das in der Diskussion des vorliegenden Berichts ausführlich beschrieben ist, ergibt sich, dass sich derzeit kein Grenzwert für die Exposition gegenüber GBS am Arbeitsplatz ableiten lässt, bei dem der Öffentlichkeit wissenschaftlich zuverlässig das Fehlen eines GBS-bedingten Lungentumorrisikos zugesichert werden kann, sodass eine persönliche Unversehrtheit nicht gewährleistet ist.
Alle diese Aussagen finden sich in der obgenannten Studien, welche Sie im Originaltext unter
http://www.baua.de/nn_5846/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2083,xv=vt.pdf
oder auf unserer Homepage http://www.dexwet.com nachlesen können.
Wenn man die Ergebnisse dieser Studie ernst nimmt, stellen sich zwangsläufig folgende Fragen:
1) Warum nehmen die politisch verantwortlichen dieses Thema nicht auf und fordern die Hersteller auf Produkte zu entwickeln die die exponierte Bevölkerung vor diesen Emissionen schützt.
2) Wann greifen die für Arbeitsschutz verantwortlichen Stellen sowie Arbeitsmediziner dieses Thema auf und verhindern gesundheitsrelevante Beeinflussungen der Bevölkerung durch Vorschreibung entsprechender Präventivmaßnahmen.
3) Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die krebserregende Wirkung von polymeren Tonerstäuben informiert, was schon alleine zur Aufklärung von Servicetechnikern und Wartungspersonal etc. mehr als angebracht wäre.
Alle diese Fragen könnte man nach den aktuellen Ergebnissen beliebig ausweiten, doch wirklich wichtig sind jetzt Lösungen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die signifikanten Emissionen aus Büromaschinen so rasch als möglich zu verhindern.
Eine Lösung ist der Dexwet Fein- und Ultrafeinstaubfilter. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Emissionsbelastung in Innenräumen verursacht durch Laserdrucker, Kopierer und Faxgeräte. Angebracht an der Abluftöffnung der Geräte werden die Feinstaubemissionen der Geräte im Bereich kleiner als ca. 10 Mikrometer um ca. 90% reduziert. Außerdem rund 50 % Filterwirkung bei ultrafeinen Partikeln zwischen 10 und 470 Nanometer.
Detaillierte Informationen zu den DEXWET Feinstaubfiltern finden Sie auf der Dexwet Homepage unter http://www.dexwet.com
(Ende)Aussender: | Dexwet Technology Vertriebs GmbH |
Ansprechpartner: | Wolfgang Schaal |
Tel.: | +43 2628 48668 15 |
E-Mail: | w.schaal@dexwet.com |