Politischer Streit ohne Ende über Rechtsform zur Patientenverfügung
Stiftung Vorsorgedatenbank warnt vor Überregulierung und weiterer Verunsicherung
Dresden (pts018/14.11.2008/11:45) Die StiftungVorsorgedatenbank fordert den Gesetzgeber auf, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Gesetzesform zu gießen, damit die ausgeurteilten Einzelfälle auch gegenüber der Öffentlichkeit eine allgemeine Verbindlichkeit erhalten. Der BGH hat sowohl in seinem zuständigen Strafrechtssenat als auch in seinem zuständigen Zivilrechtssenat eindeutig unter Würdigung der Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes entschieden. In Deutschland gibt es nach Information der Bundesregierung inzwischen schon ca. 10 Mio. Patientenverfügungen.
"Die Menschen haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit gerade in gesundheitlichen Krisensituationen. Jedes Hinauszögern schadet", so Christoph von Mohl, Vorstandsmitglied der Dresdener Stiftung Vorsorgedatenbank http://www.stiftung-vorsorgedatenbank.de .
Mohl: "Jedes Verkomplizieren der Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung führt zur Verstärkung der Tendenz, dass primär nur im Detail informierte und rechtskundige Bürger eine Patientenverfügung erstellen. Es droht ein weiteres Feld der sich anbahnenden Zweiklassengesellschaft im Gesundheitsbereich. Natürlich darf niemand gezwungen werden, eine Patientenverfügung zu verfassen. Wir dürfen aber auch keinen von dieser guten Möglichkeit das Selbstbestimmungsrecht auszuüben durch kaum noch verstehbare Regelungen abhalten. Nicht weitere Verunsicherung durch Überregulierung, sondern Hilfestellung bei der Fokussierung auf den Patientenwillen ist das Gebot der Stunde. Auch die Ärzte haben ein Recht auf Klarheit in dieser für alle Beteiligten äußerst schwierigen Lebenssituation."
Die Stiftung Vorsorgedatenbank setzt sich mit ihrer Datenbank dafür ein, dass die bei ihr registrierten und archivierten Patientenverfügungen jederzeit verfügbar sind.
Eine bundesweite Aufklärungs-Kampagne soll umfassend über alle relevanten Themen zu einer immateriellen Lebensvorsorge informieren, mit Schwerpunkt Patienten- und Betreuungsverfügung. Interessierte Medien haben kurzfristig die Möglichkeit, mit führenden Experten kostenfreie Info-Hotlines, Podiumsdiskussionen u.a. für ihre Leser und Leserinnen zu veranstalten.
Für Ende 2009 ist zudem ein Bundeskongress in Vorbereitung, zu dem Versicherungen und Banken, Ärzte (sowie deren Verbände und Organisationen), Vertreter aus Politik und Kirchen sowie Rechtsanwälte und Notare eingeladen werden, um sich umfassend über Themen, Abläufe, Zuständigkeiten rund um immaterielle Lebensvorsorge zu informieren und zu diskutieren.
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