Stadt Wien verweigert Offenlegung von APA-Millionenvertrag
4 Mio. Euro Auftrag nun Fall für den Verfassungsgerichtshof
APA-Millionenvertrag der Stadt Wien im Visier |
Wien (pts007/02.02.2009/08:05) Die Stadt Wien hat in einem von der pressetext Nachrichtenagentur angestrebten Feststellungsverfahren vor dem Wiener Vergabekontrollsenat die Offenlegung eines Vertrages abgelehnt, in dem es um Dienstleistungen der Austria Presse Agentur (APA) in Höhe von 4,11 Mio. Euro geht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) http://www.vfgh.gv.at/ soll nun prüfen, ob die Weigerung der Akteneinsicht rechtskonform ist. Der Auftrag war im Februar 2006 von der Stadt Wien http://www.wien.gv.at/ ohne öffentliche Ausschreibung an die APA vergeben worden.
Bei dem Auftrag geht es um ähnliche Dienstleistungen wie sie zwischen Bund und APA bestehen (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=061204020 ). Er war am 28.2.2006 von der Stadt Wien erteilt worden, mit einem Volumen von 4.110.000 Euro. In der nachträglichen Bekanntmachung am 13.4. und 14.4.2006 wurde einmal auch ein Auftragsvolumen von lediglich 3.900.000 Euro angeführt.
pressetext wird vom Vergabekontrollsenat, der für Feststellungsverfahren zuständigen Behörde der Stadt Wien, die Akteneinsicht verweigert. Begründung: Die beteiligten Parteien - APA und Stadt Wien - hätten sich dagegen ausgesprochen. Die begehrte Akteneinsicht würde "im Ergebnis eine Schädigung berechtigter Interessen der beteiligten Parteien bedeuten".
Gleichzeitig wurde von den beteiligten Parteien aber die Ansicht vertreten, dass nur die APA in der Lage sei, die von der Stadt Wien beauftragten Leistungen zu erbringen. Wenn diese Behauptung richtig ist, können ohnedies weder pressetext noch Dritte aus der vollständigen Kenntnis des Vertrages und der damit verbundenen Unterlagen Wettbewerbsvorteile ziehen, weshalb die Einsicht zu gewähren sei, argumentiert pressetext.
Die Stadt Wien beruft sich im Feststellungsverfahren auch auf § 21 WVRG 2003 (Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2003), wonach eine maximal 6-monatige Einspruchsfrist einzuhalten ist. Da nach § 1489 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aber 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger beträgt, besteht nach Ansicht von pressetext in § 21 WVRG 2003 ein klarer Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. pressetext richtet daher an den Verfassungsgerichtshof die Anregung, ein Gesetzesprüfungsverfahren einzuleiten und die gegenständliche Fristenregelung in § 21 WVRG 2003 sowie in § 36 WVRG 2007 als verfassungswidrig aufzuheben oder festzustellen, dass diese Bestimmung verfassungswidrig war.
APA klagt Rechtsvertretung von pressetext
Während es pressetext im Zusammenhang mit den APA-Millionenaufträgen durch öffentliche Auftraggeber unter anderem um die Offenlegung von Widersprüchen und dem Anschein nach überhöhte Kostenaufwendungen für Dienstleistungen http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=080716021 geht - die letztlich der Steuerzahler bezahlen muss - klagt die APA die Rechtsvertretung der pressetext Nachrichtenagentur.
Die Kanzlei hatte in einer Pressemitteilung über eine von pressetext vor der Bundeswettbewerbsbehörde eingebrachte Beschwerde gegen die APA wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung berichtet. In dem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gegen die Rechtsvertretung von pressetext scheint der APA die Frage vordringlich wichtig, inwieweit durch diese Pressemitteilung dem Leser der falsche Eindruck vermittelt wird, dass die APA schon verurteilt sei.
Gebietskrankenkasse und Finanzamt nehmen APA von Prüfungen offenbar aus
Andere Behörden wie die Wiener Gebietskrankenkasse und das für die APA zuständige Finanzamt nehmen bisher - wenn überhaupt - nur sehr zögerlich sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Prüfungen in Angriff, die sich in Hinblick auf Widersprüche bei der Beschäftigung von über 100 freien APA-Mitarbeitern ergeben haben. Die APA hatte im Jahr 2006 vor dem Bundesvergabeamt zu den Bürobesetzungszeiten bei der APA Angaben gemacht, deren Einhaltung mit freien Dienstnehmern kaum möglich scheint. Entsprechende Mitteilungen an die Wiener Gebietskrankenkasse und das Finanzamt blieben bisher unbeantwortet.
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