VÖB fordert steuerliche Gleichbehandlung bei Stützungsmaßnahmen für Banken
Berlin (pts010/26.03.2009/10:00) Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat seine Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung von Bankenstablisierungsmaßnahmen der Bundesländer erneuert. Für "SoFFin-Banken" sieht das Finanzmarktstablisierungsgesetz bekanntlich die Nichtanwendung von § 8c Körperschaftssteuergesetz (KStG) vor, d. h. die weitere Möglichkeit steuerlicher Verlustvorträge für Bankenstabilisierungsmaßnahmen der Bundesländer gilt dies jedoch nicht. Der VÖB sieht hierin eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und unterstützt daher eine Bundesratsinitiative zur Nichtanwendung von § 8c KStG auch bei Bankenstabilisierungsmaßnahmen der Bundesländer. "Wir halten es für absolut notwendig, die Änderungen bei der Anwendung von § 8c KStG noch im Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz zu regeln. Nur so kann verhindert werden, dass Maßnahmen zur Bankenstabilisierung der Bundesländer gegenüber entsprechenden Maßnahmen des Bundes diskriminiert werden", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos heute in Berlin. Der Bundesrat befasst sich mit dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz in seiner Sitzung am 3. April 2009.
§ 8c KStG sieht vor, dass bei einer Änderung der Struktur der Anteilseigner eines Unternehmens abhängig von der Höhe der übertragenen Anteile ein bereits erlittener Verlust anteilig oder vollständig untergeht. Dies hat zur Folge, dass bereits steuerlich festgestellte Verluste nicht mehr anerkannt werden. Was ursprünglich als legitimes Mittel zur Vermeidung steuerlich veranlasster Unternehmenskäufe gedacht war, wurde im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 zu einer bloß fiskalisch motivierten Gegenfinanzierungsmaßnahme. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten führt § 8c KStG dazu, dass notwendige Umstrukturierungen durch zusätzliche Steuerlasten erschwert oder gar behindert werden. Der VÖB hatte sich daher bereits vor Ausbruch der Finanzkrise für eine grundlegende Revision der Vorschrift eingesetzt.
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 61 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 2.047 Mrd. EUR (Geschäftsjahr 2007) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf 27 Prozent des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen 87.551 Mitarbeiter.
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