pts20091125040 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Botarin vs. L'Oreal

Erster Etappenerfolg von Botarin im Rechtsstreit gegen L'Oreal


Graz (pts040/25.11.2009/14:05) In der Auseinandersetzung L'Oreal Österreich gegen die Firma Botarin hat Botarin die Werbung von L'Oreal wegen Irreführung der Konsumenten angegriffen und einen ersten Etappenerfolg erzielt:

Das Handelsgericht Wien hat einer von Botarin beantragten einstweiligen Verfügung gegen L'Oreal Österreich eindeutig Folge gegeben. Die einstweilige Verfügung (nicht rechtskräftig, da Rekurs möglich) wurde wegen irreführender und damit unlauterer Werbung nach UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) erlassen, da L'Oreal für eines seiner BIOTHERM Produkte, nämlich SKIN VIVO Behauptungen über die Wirkung gegen Hautalterung ("10 Jahre an Jugendlichkeit in 4 Wochen") aufstellt, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass die beworbene Wirkung nicht wissenschaftlich abgesichert ist.

Die rechtlich geforderte Aufklärung, dass der behauptete Anti-Aging-Effekt nicht wissenschaftlich getestet ist, sondern nur auf einem nicht wissenschaftlichen Versuch mit 32 Frauen beruht, wird aus der Werbung für SKIN VIVO nicht ausreichend deutlich.

Nach der einstweiligen Verfügung ist es L'Oreal Österreich verboten, in der Werbung für kosmetische Produkte (vorliegendenfalls BIOTHERM) mit der Wirkung gegen Hautalterung zu werben (der Werbespruch lautete "Gewinnen Sie 10 Jahre an Jugendlichkeit in vier Wochen"), wenn nicht ausreichend deutlich darauf hingewiesen wird, dass der behauptete Anti-Aging-Effekt nicht wissenschaftlich abgesichert ist, sondern nur auf einem Test mit 32 Frauen beruht.

(Ende)
Aussender: Botarin Vertriebsgesellschaft ltd.
Ansprechpartner: ZZYZX Communications GmbH, Mag. Sarah Donko
Tel.: +43 (0) 316/339 600
E-Mail: donko@zzyzx.at
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