pts20091210009 Auto/Verkehr, Handel/Dienstleistungen

Kraftfahrt-Versicherung wechseln - auch nach dem 30. November möglich


Köln (pts009/10.12.2009/10:15) Alle Jahre wieder werden Autofahrer zum 30. November aufgerufen, ihre Kraftfahrt-Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln. Denn in der Regel ist das der Kündigungstermin, um ab 1. Januar bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag abschließen zu können. Was viele nicht wissen: Eine Kündigung ist auch außerordentlich möglich, wenn zum Beispiel der Beitrag erhöht wird.

Zweite Chance zur Kündigung

Hat der Versicherer eine Beitragserhöhung bekannt gegeben, hat der Versicherte einen Monat Zeit, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Am besten verschickt man die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit es einen Beleg für den Eingang des Schreibens gibt. Zudem rät die AXA Versicherung, den alten Vertrag erst dann zu kündigen, wenn eine Deckungsbestätigung der neuen Versicherung vorliegt. So steht man nicht ohne Versicherungsschutz da.

Sonderkündigungsrecht auch im Schadenfall

Im Schadenfall haben sowohl der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ist ein Kunde zum Beispiel mit der Schadenbearbeitung nicht zufrieden, kann er innerhalb der vereinbarten Fristen seinen Vertrag kündigen. "Bei einer Kündigung nach einem Schadenfall erhält der Versicherte die Restsumme seines Gesamtbeitrages zurück - egal, ob der Versicherungsnehmer oder die Versicherung gekündigt hat", sagt Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen von AXA. "Wird also bereits im Frühling der Vertrag gekündigt, geht dem Versicherten nicht der gesamte Jahresbeitrag verloren." Allerdings sollte der Versicherungsnehmer auch hier sicherstellen, dass eine neue Versicherung dem Vertragsverhältnis bereits zugestimmt hat.

Fahrzeugverkauf melden

Verkauft ein Versicherungsnehmer sein Auto, sollte er den Wagen abmelden und seiner Versicherung und der zuständigen Zulassungsbehörde den Verkauf melden. Im Kaufvertrag sollte dann festgehalten werden, dass das Fahrzeug vom Käufer schnellstmöglich ab- beziehungsweise umgemeldet werden muss. Denn solange das noch nicht geschehen ist, muss der Verkäufer die Versicherung zahlen.

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AXA in Deutschland

Der AXA Konzern zählt mit Beitragseinnahmen von 9,84 Mrd. Euro (2008) und rund 12.000 Mitarbeitern zu den führenden Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Das Unternehmen bietet ganzheitliche Lösungen in den Bereichen private und betriebliche Vorsorge, Krankenversicherungen, Schaden- und Unfallversicherungen sowie Vermögensmanagement an. Alles Denken und Handeln des Unternehmens geht vom Kunden und seinen Bedürfnissen aus. Dies dokumentiert der Konzern auch in seiner Organisationsstruktur, die an den vier Kundensegmenten Privatkunden, Firmenkunden, Öffentlicher Dienst (unter der Marke DBV Deutsche Beamtenversicherung) und Ärzte/Heilwesen (unter der Marke Deutsche Ärzteversicherung) ausgerichtet ist. Die AXA Deutschland ist Teil der AXA Gruppe, einem der weltweit führenden Versicherungsunternehmen und Vermögensmanager mit Tätigkeitsschwerpunkten in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte die AXA Gruppe nach IFRS einen Umsatz von 91 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (Underlying Earnings) von 4,0 Mrd. Euro. Das verwaltete Vermögen (Assets under Management) der AXA Gruppe hatte Ende 2008 ein Volumen von 981 Mrd. Euro.

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