Aquapol gewinnt gegen DHBV
Gericht hält niedrige Wirksamkeit der vom DHBV propagierten Systeme fest
Köln/Wien (pts009/15.01.2010/10:00) Die "Deutsche Holz und Bautenschutzverband GmbH" (DHBV), Verlegerin der Zeitschrift "Schützen & Erhalten" des DHBV e.V., musste aufgrund einer von Aquapol Österreich angestrengten Klage vor dem Landgericht Köln eine empfindliche Niederlage einstecken.
Hintergrund: Der DHBV e.V. versucht seit einiger Zeit, zusammen mit einem deutschen Abmahnverein, Anbieter von alternativen Mauertrockenlegungsverfahren durch eine Vielzahl von Abmahnungen und Gerichtsverfahren vom Markt zu drängen. Als Sprachrohr dafür dient der Geschäftsführer der DHBV GmbH, Dr. Friedrich Remes.
Im Zuge dieser regelrechten Kampagne schreckte der DHBV e.V. auch davor nicht zurück, falsche Behauptungen über Aquapol zu verbreiten. Aquapol verklagte daraufhin Dr. Friedrich Remes wie auch die DHBV GmbH und bekam nun mit Urteil des Landgerichts Köln Recht.
Das Gericht in Köln untersagte Dr. Friedrich Remes und der DHBV GmbH unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, und falls dieses nicht beigetrieben werden kann einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, es zu unterlassen, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass die Aquapol-Garantie regelmäßig eingeklagt werden müsse. Überdies verbot das Landgericht Köln, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen bzw. zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass eine deutsche Vertreiberfirma von Aquapol hätte einräumen müssen, dass eventuelle Erfolge des Mauertrockenlegungssystems nicht vorhanden seien. Gegen das Urteil wehrten sich die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Mehr als 10 Monate hatten die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes Zeit, ihre völlig absurden Behauptungen zu beweisen. Nicht nur, dass das Kölner Gericht die von der DHBV GmbH behaupteten Aussagen eindeutig als nicht den Tatsachen entsprechend ansah und diese verbot, ging der Schuss in dieser vom DHBV e.V. geführten Kampagne regelrecht nach hinten los.
Denn das Landgericht Köln hielt in seiner Entscheidung folgendes im Tatbestand fest (!): "In dem vorgenannten Verein (Anm. d.d.V. DHBV e.V.) sind Mitglieder organisiert, die ebenfalls gewerbliche Mauertrockenlegung betreiben. Diese erfolgt u.a. mit einem sog. Injektionsverfahren, das eine Wirksamkeit von 20% bis 40% aufweist".
Schon in dem Verfahren ließen die DHBV GmbH und Dr. Friedrich Remes diesen Vortrag unbestritten! Auch nach Zustellung des Urteils des Landgerichts Köln versuchte die Gegenseite nicht diese Feststellung zu revidieren. Damit wurde genau zu denjenigen Mauertrockenlegungsverfahren, die der DHBV e.V. gern als "Stand der Technik" propagiert, eine extrem hohe Unwirksamkeit festgestellt. Offensichtlich sah es die Gegenseite nicht als erfolgversprechend an, der Behauptung, die Injektionsverfahren haben eine Wirksamkeit von 20 - 40 %, entgegenzutreten.
Seit 25 Jahren legt Aquapol europaweit mit über 43.000 eingesetzten Aquapol-Geräten Mauern trocken. Zahlreiche Referenzen zeugen von der Wirksamkeit des Aquapol-System, darunter ein Trakt des ungarischen Parlaments in Budapest, Schloss Reitenau, die Stifstvinothek in Klosterneuburg, Schloss Schlatt sowie das Haydn-Museum.
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