Warenrückruf - Universalzange/Fleischzange der Marke Homeware
Wels (pts025/17.03.2010/12:00) Ein Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Lebensmitteluntersuchung Wien, hat ergeben, dass die Fleischzange der Marke Homeware, EAN-Code: 9007019400938,
Nr. 65930109, als gesundheitsschädlich zu beurteilen ist.
Die vorliegende Probe "Fleischzange" wurde als "Planprobe Einzelhandel" gezogen und sollte auf ihre lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit untersucht werden.
Bei der Beschreibung dieser Zange fielen die lockeren Laffen-Fixierungsbolzen auf, die bei den bereits untersuchten, im Aufbau ähnlichen, Grill- bzw. Fleischzangen nicht vorhanden waren.
In einem Praxistest wurde geschaut, ob diese ca. 0,5 cm langen Metallbolzen unbemerkt in Lebensmittel gelangen können. Bei 3 der 5 Zangen haben sich 2-3 (von insgesamt 4) Bolzen beim mäßig starken Aufklopfen der Zange auf eine Holzunterlage selbstständig gelöst.
Das bedeutet, dass diese kleinen Metallbolzen beim Abklopfen der Zange, z.B. an einem Schüsselrand, in das Lebensmittel fallen können und somit auch in den Mund- und Rachenraum gelangen können. Diese Metallbolzen können zu Verletzungen und zu Zahnschädigungen führen.
Diese Fleischzange kann bei bestimmungsgemäßen Gebrauch die menschliche Gesundheit gefährden und ist als gesundheitsschädlich zu beurteilen. Sie unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens gemäß §16 Abs. 1 Z 1 LMSVG in Verbindung mit Artikel 3 (1) a) der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.
Unter anderem wurde das Produkt von der Firma Lutz vertrieben.
Die Firma Lutz wurde nun über das Gutachten informiert und die Fleischzange ist daher unverzüglich aus dem Verkauf genommen und entsorgt worden, da die Firma kein Risiko eingehen wollte, insbesondere dann nicht, wenn es um die Gesundheit von Kunden geht.
Sollten Sie in der Zeit von 12. Juni 2008 bis einschließlich 17. März 2010 in einer XXXLutz Filiale eine Fleischzange erworben haben, bitten wir Sie, dieses nicht mehr zu verwenden. Sie können die Ware zurückbringen und erhalten dafür die entsprechende Rückvergütung.
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