Neue Wertpapier-KESt im Visier der Steuerrechtler
Steuer ungerecht, belastend, kompliziert und verfassungswidrig
Wien (pts028/18.11.2010/14:45) Die geplante Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere (Wertpapier-KESt) wird - kommt sie so wie geplant - eine enorme Belastung für die österreichische Wirtschaft bewirken. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes ist massiv gefährdet. Die Steuerrechtsexperten der CONSULTATIO - Andreas Kauba und Erich Wolf - geben einen ersten Überblick.
Lachende Spekulanten, weinende Banken
Banken trifft es besonders hart. Österreichische Kreditinstitute sollen ab 1.1.2011 eine "Stabilitätsabgabe" bezahlen. Diese soll helfen, das Budgetloch mit einem Geldsegen bis zu EUR 500 Mio. zu stopfen. Aber der Fiskus bürdet den Banken auch eine Vielzahl von Arbeiten auf, selbstverständlich unentgeltlich und mit Haftungsfolgen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Regeln. Die österreichischen Geldinstitute sollen zukünftig für die Versteuerung von Aktiengewinnen ihrer Bankkunden sorgen, dafür wird gerade einmal eine Vorbereitungszeit von einem halben Jahr gewährt, um die EDV-Systeme auf die komplexen Regeln umzustellen.
Aus Kreisen der Geldinstitute hört man aber, dass ein halbes Jahr nicht ausreichend sein wird. Ob sich der Gesetzgeber noch zu einer längeren Übergangsfrist überreden lässt, bleibt abzuwarten. Konkret sollen ab 1.7.2011 alle Kursgewinne von Kapitalanlagen (Aktien, GmbH-Anteile, Investmentfonds) einschließlich Erträge aus Optionen und sonstigen Finanzderivaten einer 25 %-ige Sondersteuer ("Wertpapier-Kapitalertragsteuer") unterliegen. Bis zum 31.12.2010 gilt der KESt-Abzug nur für Zinseinnahmen von Banken und für Gewinnausschüttungen aus österreichischen Kapitalgesellschaften.
Nicht nur sogenannte "equity-Produkte, auch Gewinne aus Anleihen oder anderen Rentenpapieren ("Forderungen") sind von der neuen KESt-Wertpapiersteuer umfasst. Verantwortlich für die Berechnung und Abfuhr der Steuer sollen die depotführenden Banken sein. Bis zum Ende dieses Jahres sind nur Aktiengewinne steuerpflichtig, wenn eine Frist von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf nicht eingehalten wird, diese Gewinne unterliegen dann aber dem einkommensteuerlichen Spitzensatz von bis zu 50 Prozent.
Kurioserweise belohnt der Finanzminister somit Spekulanten, sie werden zukünftig nur mehr mit 25 % KESt-Wertpapiersteuer zur Kassa gebeten - freilich nur, wenn sie steuerehrlich trotz Bankgeheimnis ihre Gewinne in der Einkommensteuererklärung deklarieren. Langfristig investierende Anleger werden aber im Gegenzug bestraft, ihre Gewinne waren bislang steuerfrei, sie werden ab 1.1.2011 steuerpflichtig. In vielen Fällen handelt es sich dabei sogar um eine "Scheingewinnbesteuerung", immerhin frisst die Inflation einen Teil der Gewinne auf. Je länger das Investment, desto höher die Besteuerung von Inflationsgewinnen.
Sofort gute Aktien kaufen
Für Aktien mit Kaufzeitpunkt ab 1.1.2011 sollen bereits die neuen Regeln gelten. Da aber die KESt-Wertpapiersteuer für die Banken erst mit Frist ab 1.7.2011 eingeführt werden soll, müssen die Aktiengewinne für Deals zwischen 1.1.2011 und 30.6.2011 vom Steuerpflichtigen in der Einkommensteuererklärung von dem Anleger selbständig deklariert werden, sonst drohen Geld- oder sogar Haftstrafen nach den Regeln des Finanzstrafgesetzes.
Die gute Nachricht, für Aktien und sonstige Wertpapiere mit Kaufdatum bis zum 31.12.2010 bleibt alles beim Alten. Daher der dringliche Ratschlag der Experten: Jetzt schnell kaufen! Die zu befürchtenden steuerlichen Verschärfungen für ab 1.1.2011 neu erworbene Aktien könnten zu einem wahren Börseboom führen. Wer jetzt kauft, sichert sich die steuerlichen Benefizien auf "ewige Zeiten". Denn am 32. Dezember ist es für immer zu spät für steuerfreie Wertpapierdeals. Decken Sie sich aber mit möglichst "sicheren" Wertpapieren ein. Ein Verlust aus einem Wertpapiergeschäft bringt in vielen Fällen auch keinen Steuerrabatt.
Rückfragehinweis: Mag. Erich Wolf
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