ANIMAL SPIRIT: Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern
Alte Beschluss-Forderung zur kommenden Verfassungsausschuss-Sitzung
Laaben (pts018/30.01.2012/11:20) Praktisch alle seriösen österreichischen Tierschutz-Organisationen fordern seit Jahrzehnten, den Tierschutz endlich in der Verfassung zu verankern und dadurch mit den Freiheiten von Religion, Kunst und Wissenschaft auf eine Stufe zu stellen. Bereits im März 1996 unterstützten fast 460.000 Personen das Tierschutz-Volksbegehren und somit die Forderung, daß Tierschutz als Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert wird. Und am 27. Mai 2004 wurde im Parlament eine einstimmige (!) Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, "dafür Sorge zu tragen, daß der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf als Staatszielbestimmung Eingang in die Verfassung finden soll". Allerdings konnte dieser Antrag wegen der Anfang 2005 erfolgten Auflösung des "Österreich Konvents" keiner Erledigung mehr zugeführt werden.
Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: "Obwohl bekannt und auch wissenschaftlich nachgewiesen ist, daß Tiere ein den Menschen gleichartiges körperliches und seelisches Schmerzempfinden haben, sind diese bis dato - im Unterschied zu Deutschland oder der Schweiz - in der Verfassung nicht berücksichtigt. Es gibt wohl ein Tierschutzgesetz, welches aber - auch sieben Jahre nach dessen Inkrafttreten - von den Behörden nur sehr mangelhaft kontrolliert und vollzogen wird; denn die Vollzugsverweigerung unterliegt noch immer keinerlei Strafdrohung, zum Unterschied jener Gesetze, die dem Schutz der Menschen dienen."
Da unter anderem die Religionsfreiheit selbstverständlich in der Verfassung verankert und somit dem (einfachen) Tierschutz-Gesetz übergeordnet ist, hat dies zum Beispiel zur Folge, dass das betäubungslose Schächten zu angeblich religiösen Zwecken (unter bestimmten Voraussetzungen) erlaubt ist. Wäre der Tierschutz ebenfalls im Verfassungsrang, so stünde der Religionsfreiheit ein gleichwertiger und gleichberechtigter Aspekt gegenüber und die unbestreitbare Tierquälerei wäre anfechtbar. Ähnliches gilt für die verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten der Kunst und der Wissenschaft. Tierquälerische Auswüchse dieser Freiheiten finden sich in "Kunstwerken" wie dem "Orgien-Mysterien-Theater", bei dem Rinder und Schweine zur Volksbelustigung und "orgiastischen Ergötzung" getötet werden; oder in den jedes Jahr zunehmenden, millionenfachen und zumeist völlig sinnlosen Tierversuchen für Kosmetik, Medizin und Forschung.
Um derartige Zustände zu ändern und den Nichtvollzug der Tierschutzgesetze durch die Behörden auch der Strafdrohung des "Mißbrauches der Amtsgewalt" zu unterstellen, ist die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung notwendig, wozu folgender Text in die Bundesverfassung einzufügen wäre: "Der Vollzug der Tierschutzgesetze ist ein Grundrecht der Tiere. Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf." ANIMAL SPIRIT hat daher anläßlich der kommenden Sitzung am 2. Februar an sämtliche Klubobleute des Parlaments sowie an alle 26 Verfassungsausschuss-Mitglieder appelliert, dem Antrag der Bürgerinitiative Nr. 4 "Tierschutz als Rechtsgut im Verfassungsrang" endlich zuzustimmen.
Dr. Plank abschließend: "Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie zum Beispiel Deutschland und die Schweiz. Auch im Bundesland Salzburg ist Tierschutz schon in der Landesverfassung verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wider. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muß sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren. Tierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, daß es allerhöchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen!"
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