Scheidung-Online.de berät zu Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter
Webseite bietet ausführliche Informationen zum Thema Unterhalt
Düsseldorf (pts022/11.11.2015/11:00) Hat eine Mutter aufgrund der Geburt bzw. Schwangerschaft kein ausreichendes Einkommen, kann sie, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist, Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Wenn die Kindesmutter mit einem anderen Mann verheiratet ist, so ist sie bezogen auf das außereheliche Kind trotzdem eine nichteheliche Mutter und hat einen Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater. Selbstverständlich haben auch nichteheliche Väter einen Unterhaltsanspruch, wenn sie, und nicht die Mutter, das Kind betreuen.
Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter
Der Unterhalt der Mutter ist komplett unabhängig vom Unterhalt für das nichteheliche Kind. Wie alle anderen Kinder auch, hat das "nichteheliche Kind" einen ganz normalen Unterhaltsanspruch. Das bedeutet, dass der biologische Vater sowohl Unterhalt für sein Kind, als auch unter Umständen für die Kindesmutter zahlen muss. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange sich die nichteheliche Mutter oder der Vater kennen. Der biologische Vater muss auch dann für das Kind Unterhalt zahlen, wenn das Kind aus einem einmaligen Treffens entstanden ist.
Die Vaterschaft muss entweder durch ein Familiengericht festgestellt werden oder vom Vater anerkannt sein. Ist die Mutter oder auch der Vater mit jemand anderem verheiratet, ändert sich an dem Anspruch auf Unterhalt nichts, der Umstand kann aber Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe haben. Heiratet die Mutter nach der Geburt einen anderen Mann, so erlischt der Anspruch auf Unterhalt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Interessenten unter folgendem Link: http://www.scheidung-online.de/unterhalt
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