ptp20160215005 Unternehmen/Wirtschaft, Technologie/Digitalisierung

DATA REVERSE® Datenrettung: Zahlt die Versicherung bei Datenverlust?

Elektronik- und Datenversicherungen als geeignete Lösungen für Firmen


Zahlt die Versicherung eine Datenrettung? (Foto: Fotolia)
Zahlt die Versicherung eine Datenrettung? (Foto: Fotolia)

Leipzig (ptp005/15.02.2016/07:30) Ein Datenverlust kann Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betreffen. Flutet ein Rohrbruch den Firmen-Server oder wird die externe Festplatte bei einem Wohnungsbrand zerstört, ist ein Zugriff auf die gespeicherten Daten häufig nicht mehr möglich. Die Daten lassen sich in den meisten Fällen wiederherstellen, was bei großem Aufwand jedoch preisintensiv werden kann. DATA REVERSE® https://www.datareverse-datenrettung.de erklärt, unter welchen Voraussetzungen Versicherungen die Kosten einer professionellen Datenrekonstruktion tragen.

Kostenübernahme durch Haftpflicht selten und an Bedingungen geknüpft

Unternehmen können Dritte (z. B. Kunden) durch Datenverluste, Layoutfehler, die Überschreitung von Deadlines oder andere Versäumnisse finanziell schädigen. Eine Betriebshaftpflicht greift in solchen Fällen ausschließlich, wenn auch sogenannte Vermögensschäden abgesichert sind. Damit die Versicherungsgesellschaft leistet, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Eine aktuelle Sicherungskopie der Daten wird ebenso gefordert wie ein Nachweis darüber, dass ein defekter Datenträger den finanziellen Nachteil verursacht hat. Darüber hinaus muss die Rekonstruktion der Daten preiswerter als ihre Neuerstellung sein.

Eine private Haftpflicht, die Datencrashs umfasst, bieten nur sehr wenige Versicherer an. Und auch hier müssen die eben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Versicherung eine Datenrettung bezahlt.

Hausrat- und Inhaltsversicherungen leisten nur bei ausgewählten Risiken

Eine Geschäftsinhaltsversicherung greift in der Regel, wenn die Firmeneinrichtung oder Waren durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Hagel verlorengehen oder beschädigt werden. Andere Gefahren wie etwa Fehlbedienungen, Fahrlässigkeit, Sabotage oder Kurzschlüsse sind hingegen nicht Bestandteil des Vertrages. Ist ein Datenverlust auf diese Ursachen zurückzuführen, leistet die Versicherungsgesellschaft nicht.

Was die Inhaltsversicherung für Firmen darstellt, ist die Hausratversicherung für Privatpersonen. Gehen wichtige Daten infolge von Hard- oder Software-Schäden verloren, kommen viele zeitgemäße Policen für die Datenrekonstruktion auf. Voraussetzung dafür ist, dass eine im Vertrag aufgeführte Gefahr (bspw. ein Brand oder ein Blitzeinschlag) den Defekt ausgelöst hat. Ältere Hausratversicherungen übernehmen die Kosten dagegen nur selten.

Übersicht zur Höhe der Kostenübernahme von Hausratversicherungen: https://goo.gl/y3lKcF

Nicht jede Elektronikversicherung übernimmt Kosten für eine Datenwiederherstellung

Elektronikversicherungen decken neben den Grundgefahren (Feuer-, Sturmschäden etc.) ebenfalls spezifische Risiken wie Fahrlässigkeit, Anwenderfehler oder Kurzschlüsse ab. Für Selbstständige oder Unternehmen, die hochwertige elektrische Anlagen oder Geräte nutzen (z. B. Ärzte oder IT-Dienstleister), handelt es sich um eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung. Nahezu alle stromgebundenen Gerätschaften - aus den Bereichen der Informations-, Büro-, Medizintechnik usw. - sind versicherbar. Der Schutz greift zudem für mobile Endgeräte wie Firmenhandys und gemietetes oder geleastes Equipment. Eine Elektronikversicherung springt allerdings häufig nur bei Beschädigungen der Hardware ein. Eine Kostenübernahme für die Rettung der darauf gespeicherten Daten ist nicht zwangsläufig Bestandteil des Vertrages.

Datenversicherung bietet im Vergleich die meisten Leistungen bei Datenverlust

Eine Software- bzw. Datenversicherung, die bei manchen Versicherern schon mit in der Elektronikversicherung integriert ist, schließt diese Lücke. Sie trägt die Kosten für das Neuaufspielen verlorener Programme und für eine professionelle Datenwiederherstellung, wie sie DATA REVERSE® anbietet. Aber auch hier gelten gewisse Bedingungen. Eine davon ist die Lagerung eines aktuellen Backups an einem separaten Ort. Außerdem muss sich der Datencrash auf ein beschädigtes Hardware-Bauteil zurückführen lassen.

Ein Schutz gegen Viren, Computerwürmer oder Trojaner war bislang nicht in der Datenversicherung eingeschlossen. Neuerdings nehmen jedoch einige Versicherer Malware- und Hackerattacken auf Firmen in ihren Leistungskatalog auf. Eine "Erweiterte Softwareversicherung", die bei Datenverlust durch gezielte Online-Angriffe auf den Versicherungsnehmer zahlt, erhalten aber meist ausschließlich IT-Dienstleister.
Ganz gleich, ob Unternehmen oder Privatperson - die Wahl des passenden Versicherungspartners ist entscheidend. Versicherte sollten darauf achten, dass eine Datenwiederherstellung zu den Leistungsmerkmalen ihrer Versicherung zählt, um im Ernstfall nicht selbst für die Kosten aufkommen zu müssen.

Datenretter auch in Versicherungsfällen geeignete Ansprechpartner

DATA REVERSE® berät Firmen- und Privatkunden in Versicherungsfällen. Die professionellen Datenretter erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für die Wiederherstellung der Daten, welcher bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden kann. Der Dienstleister verfügt über langjährige Erfahrung sowie umfangreiches Fachwissen auf dem Gebiet der Datenrekonstruktion von Festplatten, Mobiltelefonen, Servern und RAID-Systemen. Darüber hinaus bietet DATA REVERSE® eine individuelle Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung an.

(Ende)
Aussender: DATA REVERSE
Ansprechpartner: Ute Dietrich
Tel.: +49 341 392 817 89
E-Mail: presse@datareverse-datenrettung.de
Website: www.datareverse-datenrettung.de
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