Österreichs Betriebe "vergessen" wieder gerne und "immer öfter" Kassenbelege
Dr. Kathrin Klaus von Kurt.Cash sieht große Gefahr der "typisch österreichischen Verharmlosung"
Wien (pts013/27.04.2016/09:05) Der Pressetherapeut informiert: Typisch Österreichisch - im Jänner waren noch alle Unternehmen voll in Panik wegen der neu eingeführten Belegpflicht bei Barzahlungen. Aber jetzt im April, ist die Panik einer unerklärlichen "Wird-schon gehen"-Mentalität gewichen. Ein kleiner Test in fünf Geschäften und Gastronomiebetrieben zeigt die aktuelle Situation: Nur drei Geschäfte überreichen einen Zahlungsbeleg, lediglich einer davon entspricht der bereits geltenden Belegerteilungspflicht! Und in der Gastronomie halten die berühmt berüchtigten Zwischenrechnungen wieder fröhliche Urständ.
"Aber das kann sehr schnell zum Bumerang werden", wie Dr. Kathrin Klaus berichtet, die gemeinsam mit Ihrem Team die Online-Registrierkassenlösung Kurt.Cash speziell für Dienstleister, Freiberufler und Kleinunternehmen anbietet. Sie empfiehlt konsequent die Belege auszudrucken, da es sonst bei einer Steuerprüfung zu einem schlimmen Erwachen kommen kann.
Dr. Klaus: " Viele Unternehmer vergessen, dass die Einzelaufzeichnungspflicht bereits seit 1. Jänner 2016 gilt und auch die Belege bereits jetzt rechtskonform sein müssen. Das Dicke Ende kommt, wenn die Finanz Unstimmigkeiten bei den Belegen feststellt oder die Umsätze nicht plausibel sind." Dann wird der Umsatz des Unternehmens geschätzt und dabei sicher nicht zum Nachteil des Finanzamts. Und dann ist guter Rat und die Nachzahlung an das FA sehr, sehr teuer."
Der Einsatz eines einfachen Registrierkassensystems wie Kurt.Cash kann hier Abhilfe schaffen und bietet alle notwendigen Funktionen. Und das besser als kostenlos:
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