dagobertinvest ist Träger des WKO Gütesiegels
Neues Gütesiegel zur Einhaltung von Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen
Wien (pts008/15.06.2016/08:37) Seit 14. Juni 2016 gibt es die Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen in Österreich.
Der Fachverbandsausschuss des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) hat Standes- und Ausübungsregeln für Crowdinvesting-Plattformen beschlossen. Die neuen Standesregeln sind freiwillig, die Plattformen, die sich dazu bekennen, müssen die Regeln jedoch einhalten. Das wird vom Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister überprüft.
"Selbstverständlich werden wir auch diese Standesregeln einhalten. Diese Regeln verpflichten zur umfangreichen Informationserteilung gegenüber den Investoren, zur regelmäßigen Weiterbildung und zu einer nochmals gesteigerten Transparenz im Bezug auf die gesetzlichen Regeln. Die Einhaltung dieser Standesregeln wird durch das Siegel bestätigt", erläutert dagobertinvest CEO Mag. Andreas Zederbauer die Wichtigkeit des Gütesiegels und der damit verbundenen Standesregeln und weiter "Auch wenn unsere internen Projektprüfungen weit über diese Regeln hinausgehen, begrüßen wir diese Initiative der WKO sehr."
Paul Pöltner, der Vorsitzende des Fachausschusses der Crowdinvesting-Plattformen, zeigt sich erfreut über diesen Schritt: "Als Vorsitzender des Fachausschusses Crowdinvesting-Plattformen freue ich mich, dass es gelungen ist, im Fachausschuss gemeinsam diese Standesregeln zu formulieren und dass sich alle zehn Fachausschuss-Mitglieder zu den Standesregeln bekennen."
Bisher haben sich zehn Crowdinvesting-Plattformen zur Wahrung der Standards verpflichtet.
Was verlangen die Standesregeln?
Plattform-Betreiber, die sich zu den Standesregeln bekennen, verpflichten sich zur umfangreicheren Informationserteilung gegenüber ihren Investoren, müssen sich regelmäßig weiterbilden und halten stärkere Transparentregeln ein.
Das neue Gütesiegel als klares Zeichen
Nach außen erkennbar ist die Verpflichtung am neuen Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen. Nur jene Plattform-Betreiber, die eine Verpflichtungserklärung unterfertigt haben, dürfen das Gütesiegel führen.
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zederbauer + partner gmbh: dabobertinvest
Heimische Projekte stecken immer wieder in der Kreditklemme. Durch Basel III und anderen Beschränkungen können Banken nicht mehr in dem Umfang finanzieren, wie sie es sollten. Mit dieser Tatsache sind wir als Finanzierungsspezialisten in die zederbauer + partner gmbh täglich konfrontiert, wenn Kunden um Hilfe rufen.
Die neuen Möglichkeiten des Alternativfinanzierungsgesetzes haben Mag. Andreas Zederbauer und seine Partner genutzt, um eine Crowdfunding Plattform - dagobertinvest - zu gründen. "Anders als bestehende Plattformen finanzieren wir aber bewusst keine Start-ups, sondern nur prüfbare Projekte von heimischen, etablierten Unternehmen", so Mag. Andreas Zederbauer, CEO der zederbauer + partner GmbH.
Beispielsweise müssen Bauträger in den meisten Fällen 30 % Eigenmittel darstellen, um "bankable" zu sein. Hat ein Unternehmer nicht genügend Eigenmittel, so können gute und an sich ertragreiche Projekte auch nicht realisiert werden.
"Diese Lücke können wir nun mit dagobertinvest - einfach mehr verdienen - decken. Die Finanzierungsstruktur könnte lauten: 10 % Eigenmittel des Unternehmers, 20 % Crowdkapital und 70 % Bankfinanzierung. Wir sind daher auch Partner der Banken, indem wir auch für sie nicht darstellbare Projekte umsetzbar machen", so Zederbauer weiter.
(Crowd-)Investoren sind bei dagobertinvest Menschen, die eine seriöse Alternative zum defacto unverzinsten Sparbuch suchen. Sie erhalten von den Emittenten 5 % bis 8 % Zinsen p.a.
Weiterführende Links:
Aussendung der WKO: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160614_OTS0058/fachverband-finanzdienstleister-beschliesst-standesregeln-fuer-crowdinvesting-plattformen
Gütesiegel zum Download: http://tinyurl.com/jyc2clw
(Ende)Aussender: | danberg&danberg. |
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