Wenn der Kiefer krank macht und keiner es glaubt
Folgeerkrankungen durch Nichtbehandlung von craniomandibulären Dysfunktionen
Utting am Ammersee (pts002/26.12.2016/22:00) Von Dr. Stefanie Morlok, Zahnärztin und Master of Science Kieferorthopädie
Craniomandibuläre Dysfunktionen (CMD) sind eine international anerkannte Erkrankung. Sie umfassen die Erkrankung des Kauapparates, der Kaumuskulatur, des Bisses und des Kiefergelenks. Meist haben die Patienten starke Schmerzen, Ohrgeräusche, Schwindelattacken oder andere unerträgliche Symptome. Sie können jedoch auch in Form absteigender Ketten andere Körperbereiche krank machen.
Seit vielen Jahrzehnten gibt es in den USA und anderen Nationen Zahnärzte, die ausschließlich auf dieses Krankheitsbild spezialisiert und als Fachrichtung anerkannt sind. Man spricht hier von der Spezialisierung "Dental treatment of TMD and Sleepapnea" - zahnärztliche Behandlung von craniomandibulären Dysfunktionen und Schlafapnoe.
Leider wird diese Fachrichtung in Deutschland noch nicht gelehrt. Lediglich zahnärztliche Funktionstherapie wird in der prothetischen Zahnheilkunde behandelt. Diese dient aber nur einer sachgemäßen Erstellung von Zahnersatz. Die Behandlung von CMD ist viel umfangreicher und umfasst Funktionsanalyse, Schmerztherapie, Entspannungstherapie, Schienentherapie, Bisskorrektur, interdisziplinäre Lenkung zur gezielten Heilung der Erkrankung und nachfolgend regelmäßige Kontrollen. Bei guter Behandlungslogistik besteht eine hohe Heilungstendenz.
Leider wird es Zahnärzten, die diese noch nicht genügend etablierte Spezialisierung anbieten, in Deutschland sehr schwer gemacht. Besonders in der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen wird häufig die medizinische Notwendigkeit angezweifelt. Diese Behauptung wird dann durch zahnärztliche Gesellschaftsgutachter ohne nötige Kompetenz in "Gutachten" bestätigt.
Die craniomandibulären Dysfunktionen sind eine international anerkannte Erkrankung. In den ICD-10 werden Sie unter folgender Einteilung gelistet:
ICD-10: K07 Dentofaziale Anomalien einschließlich fehlerhafter Okklusion, K07.6 Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Krankheiten des Kiefergelenks und ICD-10-GM-2015-Diagnose M99.0: Biomechanische Funktionsstörungen: segmentale und somatische Funktionsstörungen
Die schlafbezogenen Atemstörungen sind in Deutschland mittlerweile mehr akzeptiert und finden in den ICD-10 folgende Einteilung:
G47.3 Schlafapnoe: G47.30 Zentrales Schlafapnoe-Syndrom, G47.31 Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, G47.38 Sonstige Schlafapnoe, G47.39 Schlafapnoe, nicht näher bezeichnet.
Die zahnärztliche Therapie mit Schnarcherschienen oder kieferpositionierenden Geräten wird aber auch häufig in Frage gestellt, obwohl das obstruktive Schlafapnoe-Syndrom den CMD zuzuordnen ist und sinnvoll durch zahnärztliche positionierende Schnarcherschienen behandelbar ist.
Dabei ist die Prävalenz von CMD in Deutschland mit 10 bis 13 % epidemiologisch nicht unerheblich. Die schlafbezogenen Atemstörungen bringen es da nur auf ca. 5 %.
Bedenkt man die Folgen, die aus einer unbehandelten CMD resultieren können, so sind Konsequenzen für den Patienten untragbar und die Kosten für Kostenerstatter nach hinten hinaus immens. Nachfolgend sind die Symptome von CMD und die Folgeerkrankungen aufgelistet.
Symptome:
Am Kopf, im Gesicht, Augensymptome, Ohrensymptome, Nasensymptome, Symptome im Mund und an den Zähnen, Symptome im Schlund, am Hals, Atmungssymptome, Nackenprobleme, ganzkörperliche Symptome, neurologische, orthopädische, HNO-Symptome, psychiatrische und schlafmedizinische Symptome, siehe auch die Grafik.
Folgeerkrankungen:
Chronische Schmerzen, Migräne, Fibromyalgie, Zahndefekte und -verluste, Gelenkserkrankungen am ganzen Körper, neurologische, orthopädische, HNO-Erkrankungen, psychiatrische, Internistische, kardiologische und endokrinologische Erkrankungen können die Folge aus einer versäumten Behandlung des Bisses und der CMD sein.
Trotz der hohen Prävalenz und der weitreichenden Symptomatik, der Folgeerscheinungen und der daraus resultierenden unüberschaubaren Kosten, wird seitens der Kostenerstatter, egal ob gesetzlich oder privat, die Kostenerstattung zur Behandlung von CMD und zur Berichtigung der Ursache von CMD durch Einrichtung einer besseren Bisslage in Frage gestellt. Dies liegt sicherlich daran, dass diese Therapie durch Schienentherapie, Schmerztherapie, Körpertherapie, interdisziplinäre Abklärung und Bisskorrektur (4) anfangs ebenso Kosten aufwirft. Dennoch sind diese Kosten kalkulierbar, die Kosten, die aus einer versäumten CMD-Behandlung resultieren, sind das aufgrund der mannigfaltigen und komplexen Symptomen- und Erkrankungsentstehung nicht mehr. Die jahrelangen unnötigen Leiden des Patienten bleiben hier unerwähnt. www.drmorlok.de
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