Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Karwendelbahn AG: Verhinderung der Aufklärung von Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn?
Mittenwald
(pta029/10.11.2017/15:25 UTC+1)
Verhindert der stellvertretender Bürgermeister Schöner im Auftrag des Bürgermeisters Hornsteiner die Aufklärung von Untreuehandlungen zu Lasten der Karwendelbahn?
Inwieweit trägt das Bürgermeister-Duo die Verantwortung für diese Straftaten?
Am 31.07.2015 fand in Mittenwald die Hauptversammlung der Karwendelbahn AG statt.
Im Anschluss an diese Hauptversammlung überprüften das damalige Vorstandsmitglied Wolfgang Reich und Herr Patrick Kenntner stichpunktartig die Bankeinzahlungen der Tageseinnahmen für die Jahre 2014/2015.
Es stellte sich heraus, dass es bei den Einzahlungen der Tageseinnahmen der Karwendelbahn AG zu Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit kam.
Nachdem die ersten Verdachtsfälle am 31.07.2015 entdeckt wurden, wurden bis ca. 05.00 Uhr in der Früh genauere Prüfungen eingeleitet.
Es erhärtete sich der Verdacht, dass Bargeldbestände der Karwendelbahn AG, also Tageseinnahmen der Karwendelbahn AG, nicht ordnungsgemäß auf das Bankkonto der Karwendelbahn AG eingezahlt worden sind und fehlten.
Am Montag, den 03.08.2015 wurde das damalige Vorstandsmitglied Frau Sabine Mann mit diesen Unregelmäßigkeiten konfrontiert.
Frau Mann versicherte, dass es keine Unregelmäßigkeiten geben würde.
Frau Mann meldete sich am darauffolgenden Tag krank und kam ab dem 04.08.2015 bis zum Auslaufen des Vorstandsvertrags am 31.10.2015 nicht mehr zu ihrem Arbeitsplatz bei der Karwendelbahn.
In den darauffolgenden Tagen haben Herr Wolfgang Wilhelm Reich und Herr Patrick Kenntner Herrn Bürgermeister Hornsteiner über die fehlenden Bargeldbestände informiert und Herrn Bürgermeister Hornsteiner aufgefordert an einer Aufklärung dieser Unregelmäßigkeiten mitzuwirken.
Gem. § 111 AktG ist der Aufsichtsrat für die Überwachung des Vorstands zuständig und auch für die Aufklärung von Versäumnissen oder Verfehlungen des Vorstands.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgaben wurde das Aufsichtsratsmitglied Schöner mehrmals aufgefordert an einem Aufsichtsratsbeschluss dahingehend mitzuwirken, dass die Kanzlei des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang Erhard Reich, der Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist, diese Unregelmäßigkeiten überprüft.
Das Aufsichtsratsmitglied Schöner weigert sich seit ca. 1,5 Jahren an einer Aufsichtsratssitzung teilzunehmen, damit der Aufsichtsrat einen Beschluss zur Aufklärung dieser Unregelmäßigkeiten fassen kann, damit dieser Untreuevorwurf untersucht und aufgeklärt wird.
Am 16.04.2016 gab es eine Aufsichtsratssitzung in Heidenheim, an der Herr Schöner letztmalig teilgenommen hat.
In dieser Aufsichtsratssitzung teilte Herr Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Erhard Reich mit, dass im Zuge von Buchhaltungsarbeiten festgestellt wurde, dass es in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung der Karwendelbahn AG gab.
Die Mitarbeiter der Kanzlei Reich ermittelten einen vorläufigen Fehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014/2015 in Höhe von ca. 58.000 Eur, das heißt, dass dieser Betrag an Tageseinnahmen nicht auf das Bankkonto eingezahlt wurde.
Dies bedeutet, dass nach vorläufiger Einschätzung mindestens dieser Betrag unterschlagen bzw. veruntreut wurde.
Dieser Sachverhalt ist dem stellvertretenden Bürgermeister Schöner seit nunmehr 1,5 Jahren bekannt.
Es stellt sich die Frage, warum sich das vom Markt Mittenwald entsandte Aufsichtsratsmitglied Schöner weigert an einer Beschlussfassung mitzuwirken, damit eine Aufklärung erfolgen kann, damit die genaue Schadenhöhe ermittelt werden kann und der Schaden der Karwendelbahn geltend gemacht werden kann.
Es ist davon auszugehen, und die Stichproben bestätigen dies vorläufig, dass auch Tageseinnahmen aus den Vorjahren nicht eingezahlt wurden.
Welche Geschäftsjahre betroffen sind, wie hoch der genaue Schaden ist, lässt sich erst nach einer genauen Untersuchungen ermitteln.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Wilhelm Reich teilte vor der Aufsichtsratssitzung am 10.10.2017 folgendes mit:
"Möglicherweise ist Herr Schöner bzw. der Bürgermeister Hornsteiner in Unregelmäßigkeiten verwickelt. Es handelt sich lediglich um eine Vermutung. Die Blockadehaltung von Herrn Schöner ist ohne diesen Verdacht jedoch nicht nachvollziehbar.
Wenn keine Unregelmäßigkeiten seitens der entsandten Aufsichtsratsmitglieder Schöner oder Hornsteiner vorliegen würden, würde auch nichts gegen eine Beschlussfassung sprechen, die Unregelmäßigkeiten aufzuklären."
In diesem Zusammenhang darf daran erinnert werden, dass zu dem Zeitpunkt, als die vermuteten Unterschlagungen begangen wurden, Herr Hornsteiner im Aufsichtsrat saß.
Für die Karwendelbahn stellt sich daher die Frage:
Warum verweigert der Markt Mittenwald durch den Bürgermeister Hornsteiner/Schöner die Aufklärung dieses strafrechtlich relevanten Vorgangs?
Gab es bei der Karwendelbahn möglicherweise in der Vergangenheit ein System von schwarzen Kassen?
Wer profitierte von den verschwundenen Geldern bzw. wer hat diese erhalten?
Warum soll in Mittenwald diese Veruntreuung von Geldern der Karwendelbahn AG, in die möglicherweise das Rathaus von Mittenwald verstrickt ist, nicht untersucht werden?
Der Aufsichtsrat ist allein für die Aufklärung dieser fehlenden Bargeldbestände zuständig.
Nachdem sich der Markt Mittenwald bzw. das entsandte Aufsichtsratsmitglied Schöner weigert, an einer Beschlussfassung zur Aufklärung dieser Unregelmäßigkeiten seit über 1,5 Jahren mitzuwirken, muss die Karwendelbahn AG den Weg in die Öffentlichkeit beschreiten, damit Druck auf den Markt Mittenwald aufgebaut wird, damit sich das Bürgermeister-Duo Schöner und Hornsteiner einer Aufklärung nicht weiter verschließt.
Nachdem es dem Vorstand der Karwendelbahn gesetzlich untersagt ist diesen Sachverhalt aufzuklären, da gem. § 111 AktG der Aufsichtsrat dafür zuständig ist, fordern die Unterzeichner alle Aktionäre, Bürger und Freunde der Karwendelbahn AG auf, Druck auf den Gemeinderat in Mittenwald aufzubauen und insbesondere auf die Bürgermeister Hornsteiner und Schöner, dass endlich dieser Untreuevorwurf und die genaue Schadenshöhe ermittelt und aufgeklärt wird und die Schäden, die der Karwendelbahn AG entstanden sind, geltend gemacht werden können.
Heidenheim/Mittenwald, den 10.11.2017
Patrick Kenntner Vorstand - Wolfgang W. Reich Aufsichtsratsvorsitzender
(Ende)
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