pts20180727003 Handel/Dienstleistungen, Unternehmen/Wirtschaft

DSGVO-Datenverarbeitungsverzeichnis: Denn Sie wissen nicht, was Sie tun

Datenverarbeitungsverzeichnis - Information dringt nicht bis zu den Mitarbeitern vor


Neusiedl am See (pts003/27.07.2018/07:00) Die DSGVO bringt den Mitarbeitern im Unternehmen häufig wenig Klarheit bei der Verarbeitung von Personendaten! Als erster Schritt wurde bei den Unternehmen das sogenannte Verarbeitungsverzeichnis (VVT) erstellt.

"In vielen Gesprächen zur DSGVO hat sich herauskristallisiert, dass die handelnden Personen oft nicht wissen, was mit den gewonnenen Informationen aus der Erhebung beim Verarbeitungsverzeichnis zu tun ist. Der Grund liegt häufig im einseitigen Know-how der Berater. Die DSGVO wird meist nur als EDV-Thema gesehen, ist aber im Grunde genommen ein unternehmensorganisatorisches Thema", so Experte Ing. Gert Strohmaier von 2M.

Wenn das VVT durch den EDV-Betreuer oder vom Verantwortlichen selbst erstellt wird:

Die EDV widerspiegelt hier lediglich die Unternehmensorganisation.

"Oftmals wird das VVT vom örtlichen EDV-Betreuer erstellt. Dass diese Person zu organisatorischen Abläufen im Unternehmen weniger Einblick hat, liegt auf der Hand, sie wird ja 'nur' für die EDV-Instandhaltung und die Erstellung des Verzeichnisses beauftragt. Der Unternehmer selbst sieht das Potential dieser Bestandsaufnahme durch die DSGVO oft nicht, hier können wir unterstützen."

Unterweisungspflicht der Mitarbeiter

Ebenso gibt es eine Unterweisungspflicht der MitarbeiterInnen durch die Verantwortlichen. "Es wird empfohlen", so Erno Mayer, "eine Basisunterweisung und regelmäßige Auffrischungen inklusive Kontrolle der Umsetzung durchzuführen."

Unterstützung durch Know-how: Der erste Schritt ist schnell und schmerzlos - ein DSGVO-Online-Check

"Hier kommen wir ins Spiel, mit umfangreicher organisatorischer Erfahrung erstellen wir das VVT und identifizieren die wichtigsten organisatorischen Defizite. Diese Informationen geben wir als kompakte Empfehlungsliste an unsere Kunden weiter. Wenn gewünscht, übernehmen wir auch die Schulung/Unterweisung und die laufende Kontrolle der Ergebnisse. Ob eine DSGVO-Beratung notwendig ist, erfährt man bei einem einfachen Online-Check, den wir entwickelt haben. Abrufbar unter https://www.2m.at/gratis-dsgvo ", so Erno Mayer von 2M.

Das Unternehmen der beiden Experten bietet eine Vorort-Beratung im Unternehmen zur DSGVO an.

Die wichtigsten Schritte nochmals zusammengefasst:

- Erstellen des Verarbeitungsverzeichnisses (VVT)
- Aufgabenkatalog sowohl für EDV als auch für die MitarbeiterInnen
- Umsetzung im Unternehmen
- Laufende Qualitätskontrolle der Ergebnisse

Info über DSGVO-Beratungen, Schulungen und Kurse: nachrichten@2m.at

(Ende)
Aussender: 2M
Ansprechpartner: Erno Mayer
Tel.: +4366303038008
E-Mail: nachrichten@2m.at
Website: www.2m.at
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