TS Treppenlift Berlin: Treppenlift von der Steuer absetzen - ganz einfach
Steuertipp: Anschaffung eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung
TS Treppenlift Berlin gibt Steuertipps (Foto: Pixabay) |
Berlin (ptp010/31.05.2019/12:15) In Haushalten mit älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen werden Treppen zu einem unüberwindbaren Hindernis. Wenn Sie nicht umbauen bzw. umziehen wollen, ist ein Treppenlift eine sinnvolle Alternative. Da die Anschaffungskosten dieses Hilfsmittels schnell in den fünfstelligen Bereich gehen können, stellt sich die Frage, ob man einen Treppenlift von der Steuer absetzen kann. Man kann, muss allerdings einiges beachten.
Lässt sich ein Treppenlift von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich kann man den Treppenlift von der Steuer absetzen. Grundlage dafür ist Paragraf 33, Absatz 1 des Einkommenssteuergesetzes. Dieses erlaubt Steuerzahlenden, außergewöhnlich hohe Belastungen steuerlich geltend zu machen. Hierfür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Da die Anschaffung eines Treppenliftes grundsätzlich unter Krankheitskosten zu rechnen ist, ist eine steuerliche Berücksichtigung recht wahrscheinlich. Die Krankheitskosten müssen dabei insgesamt ein zumutbares Maß übersteigen.
Ansprechpartner für Treppenlift in Berlin: https://ts-treppenlifte.de/berlin
Unter welchen Voraussetzungen können Patienten den Treppenlift von der Steuer absetzen?
Damit Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Der Treppenlift wird aus medizinischen Gründen benötigt.
* Es liegt ein Attest des behandelnden Arztes vor.
* Die Anschaffungskosten werden in voller Summe im Jahr der Anschaffung geltend gemacht.
Damit Patienten den Treppenlift von der Steuer absetzen können, müssen sie nachweisen, dass dieser aus medizinischen Gründen benötigt wird. Das bedeutet, eine Mobilitätseinschränkung muss zweifelsfrei nachgewiesen werden. Führt die Einschränkung in der Bewegungsfähigkeit dazu, dass Sie die Treppen Ihres Zuhauses langfristig oder dauerhaft nicht aus eigener Kraft erklimmen können, ist die Anschaffung eines Treppenliftes gerechtfertigt.
Legen Sie zum Nachweis, dass Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen wollen, weil Sie ihn dringend benötigen, in Form eines medizinischen Attestes vor. Dieses muss vom aktuell behandelnden Arzt ausgestellt werden. Früher waren die Finanzämter der Überzeugung, dass für den Nachweis der Notwendigkeit ein amtsärztliches Gutachten von Nöten sei. Diese Ansicht wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) 2014 revidiert. Hier entschied der BFH, dass ein Treppenlift ein medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne und ein Attest entsprechend ausreichend sei.
Steuertipp-Ratgeber für Treppenlifte in 10178 Berlin: https://www.regional-treppenlift.de/treppenlift/Berlin
Beachten Sie: Schaffen Sie das Gerät nur aus dem Bedürfnis nach Komfortsteigerung an, können Sie den Treppenlift nicht von der Steuer absetzen. Darüber hinaus müssen Sie die Anschaffungskosten des Liftes in voller Summe im Jahr der Anschaffung geltend machen, um den Treppenlift von der Steuer absetzen zu können. Die Geltendmachung von Teilsummen in den Folgejahren ist nicht möglich, auch wenn für die Installation eine Kreditaufnahme nötig war.
Wie kann man den Treppenlift von der Steuer absetzen?
Sie können den Treppenlift steuerlich geltend machen, indem Sie die Ausgaben dafür in Ihrer Steuererklärung angeben. Im Rahmen der Geltendmachung können Sie allerdings nur den Eigenanteil, den Sie zu den Kosten beitragen, anführen. Bekommen Sie Zuschüsse zum Anschaffungspreis, etwa von der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung, werden diese zunächst vom Gesamtpreis abgezogen. Nur die verbliebene Summe wird in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.
Führen Sie den Anschaffungspreis unter dem Punkt "außergewöhnliche Belastung" an, um den Treppenlift von der Steuer absetzen zu können. Diesen Punkt finden Sie im Mantelbogen des Steuerformulars auf Seite 3. Neben dem Eigenanteil zur Anschaffung können Sie unter diesem Punkt aber auch Kosten für die Montage und die Reparatur des Treppenliftes mitangeben.
Kann man auch Kreditzinsen für den Treppenlift von der Steuer absetzen?
Müssen Sie für die Installation eines Treppenliftes einen Kredit aufnehmen, können Sie die in den Folgejahren anfallenden Zinsen unter Umständen ebenfalls von der Steuer absetzen. Hierfür sind zwei Voraussetzungen gegeben:
1. Die Zinsen müssen dazu beitragen, dass die Obergrenze für zumutbare, außergewöhnliche Belastungen überschritten werden.
2. Sie müssen dem Finanzamt glaubhaft darlegen können, dass die Anschaffung des Treppenliftes nur durch den aufgenommenen Kredit realisierbar war.
Sind beide Voraussetzungen gegeben, lassen sich auch die Kreditzinsen für den Treppenlift von der Steuer absetzen. Insgesamt können mobilitätseingeschränkte Personen also aufatmen: Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen. So lässt sich die Gesamtlast der Kosten effektiv senken.
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