Sichere Autowaschplätze für Kunden und Anlagenbetreiber
Neuer Entwurf zur ÖNORM B 5022 definiert Anforderungen an die Wasserqualität in Autowaschanlagen
Wien (pts026/19.08.2019/15:30) Infektionen nach dem Gebrauch von Autowaschplätzen haben im Vorjahr für Aufmerksamkeit gesorgt. Ein in manchen Medien kolportierter Todesfall war zwar Fake News, aber ein Risiko der Gesundheitsgefährdung ist bei einem geringen Anteil der Betriebsanlagen nicht restlos ausschließbar. Das Gesundheitsministerium hat daher 2018 rasch gehandelt und das Austrian Standards Komitee 140 "Wasserqualität" mit der Erarbeitung eines Standards für Waschanlagen beauftragt. Nach exakt zehn Monaten wurde nun Anfang August der Normentwurf zur ÖNORM B 5022 "Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen" zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit publiziert.
Neuer präventiver Standard für mehr Konsumentenschutz
"Bis jetzt hat es keine normativen Anforderungen an die Wasserqualität von Waschanlagen gegeben", weiß Bernd Jenewein, Geschäftsführer der UMWELT - HYGIENE GmbH in Innsbruck. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe 140.52 "Aerosolbildende Waschanlagen" bei Austrian Standards war der Hygiene-Experte maßgeblich an der Entstehung dieser Norm beteiligt.
"Da bei Waschanlagen im Normalfall nicht desinfiziertes Wasser verwendet wird, wurde im Sinne der in Österreich üblichen präventiven Strategie auf ein vorbeugendes Überwachen und Eingreifen bei mikrobiologisch nicht stabilen Systemen sowie auf nachhaltige Sanierungslösungen Wert gelegt", so Jenewein.
Eine Win-win-Situation für Benutzer und Betreiber
Für die Benutzer der Waschanlagen wird das Risiko einer Infektion minimiert, die Betreiber erhalten wiederum Hilfestellung für die hygienisch einwandfreie Betriebsführung der Anlage.
Zwar wird durch die erforderlichen jährlichen Kontrollen und Kontrolluntersuchungen für den Betreiber ein Zusatzaufwand anfallen, allerdings liegt der große Nutzen für den Betreiber im besseren Schutz seiner Kunden und seines Betriebspersonals sowie einer entsprechenden Rechtssicherheit gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Wird die Waschanlage entsprechend der ÖNORM B 5022 betrieben, kann bei einem potenziellen Vorfall mit gesundheitlichen Auswirkungen nicht mehr von einem fahrlässigen Handeln des Betreibers ausgegangen werden, da die Einhaltung der Anforderungen des Standards einen Betrieb der Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik darstellt. Für allfällige Verfahren kann dies ein entscheidender Vorteil sein.
"Ein gewisses Restrisiko wird zwar bleiben, jedoch bietet die ÖNORM B 5022 ein Maximum an Sicherheit und ermöglicht gleichzeitig auch einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb", so Jenewein abschließend.
Der Entwurf zur ÖNORM B 5022 "Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen" liegt bis 15. September 2019 zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit auf und kann im Normen-Entwurf-Portal von Austrian Standards unter https://www.austrian-standards.at/nep eingesehen und kommentiert werden.
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